# taz.de -- Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer: Die Jagd auf Assange
       
       > Der Oberste Gerichtshof Schwedens lehnt eine Aufhebung des Haftbefehls
       > für Julian Assange ab. Die vehemente Suche nach ihm sorgt für
       > Spekulationen.
       
 (IMG) Bild: Gesuchter Mann, auf dem Titelbild der New York Times: Julian Assange.
       
       Eine Festnahme des Wikileaks-Gründers Julian Assange und seine Auslieferung
       nach Schweden rückte am Donnerstag näher. Zuerst lehnte der schwedische
       Oberste Gerichtshof ("Högsta Domstolen") eine weitere Beschwerde der
       Assange-Anwälte ab. Die Entscheidung der beiden Vorinstanzen lasse keinen
       Rechtsverstoß erkennen.
       
       Damit wird die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem direkten Verhör
       von Assange zu den gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen abgesegnet.
       Assange hatte vergeblich ein Videoverhör oder eine Einvernahme bei einer
       schwedischen Botschaft als Alternative angeboten.
       
       Nach Informationen britischer Medien soll sich Assange nach wie vor in
       Großbritannien aufhalten, und Scotland Yard sei auch sein Aufenthaltsort
       bekannt. Eine Festnahme sei aber bislang nicht möglich gewesen, weil der
       ursprüngliche schwedische Haftbefehl mit einem Formalfehler behaftet sei.
       
       Was Tommy Kangasvieri, stellvertretender Chef der Abteilung für
       internationale Polizeizusammenarbeit der Reichspolizeibehörde
       "Rikspolisstyrelsen", indirekt bestätigt: "Nach englischem Recht muss die
       Maximalstrafe für alle vier Straftaten benannt werden, deren Assange
       verdächtigt ist."
       
       Der von der schwedischen Staatsanwältin Marianne Ny beantragte Haftbefehl
       spezifiziere aber nur die Maximalstrafe für den gröbsten Straftatbestand,
       Vergewaltigung: Höchststrafe vier Jahre Haft. Das entspreche der
       schwedischen Rechtslage. Man werde den möglichen Gesamtstrafrahmen nun
       angesichts der weiteren Tatvorwürfe - zwei Fälle sexueller Belästigung, ein
       Fall der Nötigung - ergänzen. Kangasvieri kündigte an, der ergänzte
       Haftbefehl werde noch im Laufe des Donnerstags "auf den Weg gebracht".
       
       In der Theorie sollen alle EU-Mitgliedstaaten bei einem "europäischen
       Haftbefehl" (EUHB) die justizielle Entscheidung eines EU-Landes, die zu
       dessen Erlass geführt hatte, ohne eigene rechtliche Prüfung anerkennen.
       Also den Betroffenen festnehmen und an das fragliche Land überstellen.
       Unter den 32 einschlägigen Straftatbeständen, beim dem ein EUHB möglich
       ist, ist auch der der Vergewaltigung genannt.
       
       Schwedische Medien spekulieren darüber, dass die Beweise gegen Assange so
       schwerwiegend sein müssten, dass nach einem Verhör die sofortige Anordnung
       einer Untersuchungshaft als nicht unwahrscheinlich erscheine. Nur so sei
       das von allen Gerichtsinstanzen abgesegnete Begehren der Staatsanwaltschaft
       auf ein persönliches Verhör vor Ort nachvollziehbar.
       
       Eine andere Vermutung: Es gibt DNA-Spuren und die Anklagebehörde bestehe
       auf einer persönlichen Anwesenheit Assanges, um dessen DNA sichern zu
       können. Wobei allerdings verwunderlich wäre, sollte die Staatsanwaltschaft
       nicht schon früher auf diesen doch recht naheliegenden Gedanken gekommen
       sein. Assange hielt sich noch mehrere Wochen nach Einleitung eines
       Ermittlungsverfahrens gegen ihn in Schweden auf. Und er war laut seinen
       Anwälten in dieser Zeit für die Justiz erreichbar.
       
       Der spektakuläre Schritt von Interpol, ausgerechnet wenige Tage nach Beginn
       der Wikileaks-Veröffentlichungen eine "Red Notice" gegen Assange zu
       erlassen, wird von Tommy Kangasvieri von der schwedischen Reichspolizei als
       "Routine" bezeichnet. Während Assanges britischer Anwalt Mark Stephens von
       einem "einmaligen Vorgang" spricht und vermutet, dieser könne auf "die
       Absicht einer strafrechtlichen Verfolgung seitens der USA" hindeuten.
       
       Ein theoretisches Szenario: Ob die schwedische Justiz Julian Assange an ein
       Drittland ausliefern könnte, sollte dieses gegen ihn während seines
       Aufenthalts oder einer Haft in Schweden einen eigenen Haftbefehl
       beantragen, wird von schwedischen Juristen prinzipiell bejaht - ein
       ausreichend schwerwiegender Tatvorwurf vorausgesetzt.
       
       Julian Assange habe allen Grund, sich um seine Sicherheit Sorgen zu machen,
       erklärte Kristinn Hrafnsson, isländischer Journalist und
       Wikileaks-Sprecher. Er stehe nach den letzten Wikileaks-Veröffentlichungen
       unter Lebensgefahr, mehrere US-Politiker hätten die Einleitung eines
       Landesverratsverfahrens gefordert, und offenbar werde ein solches Verfahren
       von Washington auch erwogen.
       
       3 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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