# taz.de -- Gericht in London hat entschieden: Assange kommt frei
       
       > Gegen rund 290.000 Euro, mit einer Fußfessel und unter strengen Auflagen
       > kommt der Wikileaks-Gründer auf freien Fuß. Jetzt droht juristischer
       > Ärger aus den USA.
       
 (IMG) Bild: Aus dem Treiber ist ein Getriebener geworden: Julian Assange.
       
       LONDON taz | Julian Assange ist vorläufig frei. Das Amtsgericht in London
       entschied am Donnerstagmittag, dass der Wikileaks-Gründer gegen eine
       Kaution von 240.000 Pfund aus der Haft entlassen wird.
       
       Der 39-jährige Australier, der wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs auf
       Grundlage eines Haftbefehls aus Schweden seit mehr als einer Woche in
       Untersuchungshaft im Londoner Wandsworth-Gefängnis saß, muss bis zum
       Auslieferungsprozess am 11. Januar 2011 eine elektronische Fußfessel tragen
       und darf den Landsitz eines Medienclubs in der Grafschaft Suffolk nicht
       verlassen.
       
       Die Kaution ist von seinen Unterstützern aufgebracht worden, darunter der
       Journalist John Pilger. Nach der Entscheidung des Gerichts brach vor dem
       Gebäude, wo sich zahlreiche Anhänger Assanges versammelt hatten,
       lautstarker Jubel aus. Das Gericht in Westminster hatte eigentlich schon am
       Dienstag bei der ersten Anhörung entschieden, Assange gegen Kaution
       freizulassen, revidierte das jedoch in letzter Minute, weil die schwedische
       Staatsanwaltschaft angeblich Widerspruch eingelegt hatte.
       
       Am Mittwoch stellte sich das als unwahr heraus. Karin Rosander, die
       Pressesprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft, sagte: "Die
       Entscheidung wurde vom britischen Staatsanwalt getroffen. Die schwedische
       Staatsanwaltschaft ist gar nicht berechtigt, irgendwelche Entscheidungen in
       Großbritannien zu treffen."
       
       Ob Assange auf Kaution freikomme oder nicht, interessiere die schwedischen
       Behörden nicht, sagte Rosander. Man habe für das gestrige Verfahren deshalb
       keine neuen Beweise vorgelegt. Die britische Staatsanwaltschaft musste
       daraufhin einräumen, dass sie es war, die Einspruch eingelegt hatte. "In
       allen Auslieferungsverfahren trifft die einheimische Behörde die
       Entscheidung über eine Freilassung gegen Kaution", hieß es in einer
       Presseerklärung.
       
       Sollte Assange an Schweden ausgeliefert werden, muss er eine spätere
       Auslieferung an die USA befürchten. Die dortige Staatsanwaltschaft bereitet
       zurzeit eine Anklage wegen Mittäterschaft vor. Sie will beweisen, dass
       Assange den Informanten Bradley Manning, der Wikileaks die Geheimdokumente
       aus dem US-Außenministerium zugespielt haben soll, nicht nur dazu
       angestiftet, sondern ihm auch dabei geholfen hat. Manning, ein Gefreiter
       der US-Armee, soll sich in einem Internetforum damit gebrüstet haben, in
       direktem Kontakt mit Assange zu stehen und von ihm Zugang zu einem Server
       erhalten zu haben, um die Dokumente hochzuladen.
       
       Mit einer Anklage wegen Mittäterschaft statt lediglich wegen Verbreitung
       des Materials wollen die US-Behörden offenbar die unbequeme Frage umgehen,
       warum sie nicht auch Zeitungen wie die New York Times anklagen, die das
       Material ebenfalls veröffentlicht haben.
       
       16 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotscheck
       
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