# taz.de -- Kommentar zum Väter-Urteil: Recht auf den leiblichen Vater
       
       > Gerichte stärken Väterrechte immer mehr. Und das ist richtig so. Denn
       > irgendwann muss die Wahrheit auf den Tisch, auch wenn es den Eltern
       > schwerfällt.
       
       Die Väterrechte sind in diesem Jahr so gestärkt worden wie noch nie, und
       zwar in Straßburg wie auch in Karlsruhe. Jetzt hat der Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte erneut für einen Vater entschieden. Das
       Gericht hat das Abstammungsrecht über das Familienrecht gestellt. Und das
       ist richtig so, auch wenn der verhandelte Fall sehr eigen ist.
       
       Wird in Deutschland in einer Ehe ein Kind geboren, so gilt rechtlich der
       Ehemann als Vater - auch dann, wenn er nicht der leibliche Vater ist. Es
       sei denn, alle drei Betroffenen - Mutter, biologischer und rechtlicher
       Vater - geben bei der Vaterschaftsanerkennung den leiblichen Vater als
       Vater an.
       
       Das haben alle Beteiligten in diesem Fall nicht getan. Dem Ehepaar ist das
       nicht vorzuwerfen. Es gibt viele Gründe, Kindern ein weitestgehend
       sorgenfreies Heim bieten und sie nicht mit dieser Information belasten zu
       wollen. Auch wenn diese Familie keine klassische Familie ist.
       
       Aber irgendwann muss die Wahrheit auf den Tisch, auch wenn es den Eltern
       schwerfällt. Denn irgendwann werden auch diese Kinder die Frage stellen:
       Wer sind wir? Wer ist unser leiblicher Vater? Diese Fragen werden die
       Kinder insbesondere dann stellen, wenn sie schon auf den ersten Blick kaum
       Ähnlichkeiten mit ihren Geschwistern aufweisen.
       
       Die Eltern sollten den Kindern die Antworten nicht verweigern, und sie
       dürfen ihnen auch nicht den Kontakt zum leiblichen Vater verwehren. Es
       gehört zum Recht eines jedes Menschen zu erfahren, wo er herkommt. Aus der
       Adoptionsforschung ist bekannt, dass Kinder ein Leben lang daran leiden
       können, wenn sie dies nicht erfahren. Bekannt ist auch, dass es den meisten
       Kindern reicht, den unbekannten Elternteil kennenzulernen. Als Eltern
       gelten für sie trotzdem diejenigen, die sich tagtäglich um sie kümmern.
       
       21 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
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