# taz.de -- Leistungen für Hartz-IV-Empfänger: Mehr Geld für Wasser
       
       > Die Kommunen drängen auf Ausgleich für die Warmwasserkosten. Auch durch
       > die Regelsatzerhöhung werden Mehrbelastungen im dreistelligen
       > Millionenbereich erwartet.
       
 (IMG) Bild: Nicht komplett mit in den Regelsatz geflossen: Kosten für Warmwasser.
       
       BERLIN taz | Im Streit um die Übernahme der Warmwasserkosten für
       Hartz-IV-Empfänger erwarten die Kommunen eine rasche Lösung. "Das muss
       jetzt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für Hartz IV, erledigt werden,
       nicht erst in einem halben oder Dreivierteljahr", sagte Markus Mempel,
       Sprecher des Landkreistages, zur taz.
       
       Vergangene Woche hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingeräumt, dass
       die Kosten der dezentralen Warmwasseraufbereitung nicht mehr in den
       Regelsatz eingeflossen sind. Bisher hatte der Bund dafür monatlich 6,47
       Euro bezahlt. Jetzt aber sollen die Ausgaben Teil der Kosten für Unterkunft
       und Heizung sein. Die Crux daran: Diese werden zum größten Teil von den
       Kommunen getragen. Zwischen 250 und 400 Millionen Euro jährliche
       Mehrbelastung kämen laut Deutschem Landkreistag daher auf sie zu.
       
       "Wenn Mehrbelastungen auftreten, werden wir einen angemessenen Ausgleich
       finden", betonte Heike Helfer, Sprecherin des BMAS. Sie verwies zugleich
       darauf, dass die dezentrale Warmwasseraufbereitung, beispielsweise in
       Boilern, nach neuesten Daten nur noch in wenigen Haushalten genutzt werde.
       
       Die Warmwasserfrage ist nicht die einzige, die die Kommunen umtreibt. "Wir
       erwarten, dass uns alle Mehrkosten, die durch die Hartz-Reform entstehen,
       kompensiert werden", betonte Uwe Lübking, Sozialexperte beim Deutschen
       Städte- und Gemeindebund (DStGB). Der DStGB geht davon aus, dass durch die
       geplante Erhöhung des Regelsatzes und der Hinzuverdienstgrenzen jährliche
       weitere Mehrbelastungen von knapp 300 Millionen Euro für die Kommunen
       entstehen. Durch die beiden Erhöhungen könnten mehr Menschen berechtigt
       sein, Hartz IV zu beziehen, dadurch erhöhen sich auch die
       Unterkunftskosten.
       
       Streit gibt es zudem wie jedes Jahr um die Beteiligung des Bundes an den
       Kosten für die Unterkunft, die sich 2010 auf insgesamt 14 Milliarden Euro
       beliefen. Der Bund will sich 2011 mit rund 3,6 Milliarden Euro daran
       beteiligen. Das wäre ungefähr so viel, wie er bereits 2005 gegeben hat.
       
       Die Ausgaben der Kommunen sind hingegen zwischen 2005 und 2010 um knapp 2
       Milliarden Euro gestiegen. Deswegen fordern DStGB, Landkreistag und die
       Länder eine deutlich höhere Bundesbeteiligung und einen neuen
       Berechnungsschlüssel. Bundesrat und Bundestag haben deswegen den
       Vermittlungsausschuss einberufen. Bisher sind die Länder mit ihren
       Forderungen stets gescheitert.
       
       10 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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