# taz.de -- Castorblockade in Frankreich: Harte Strafen für AKW-Gegner
       
       > Gericht verurteilt einen deutschen und sechs französische AKW-Gegner zu
       > einmonatiger Haftstrafe auf Bewährung sowie Geldbußen zwischen 1.000 und
       > 1.500 Euro.
       
 (IMG) Bild: Die Castor-Gegner von Caen wurdenzu ungewöhnlich hohen Strafen verurteilt.
       
       PARIS taz | Drei Frauen und vier Männer, die am 5. November den
       Castoratomtransport nach Gorleben in der Nähe in der Normandie zum Stoppen
       gebracht hatten, wurden am Mittwoch vom zuständigen Landgericht von Caen zu
       ungewöhnlich hohen Strafen verurteilt.
       
       Sechs französische Staatsangehörige und ein Deutscher hatten sich an einer
       gewaltlosen Aktion der Gruppe Ganva (Groupe dactions non-violentes
       antinucléaires) beteiligt. Fünf von ihnen hatten sich an die Schienen
       gekettet und so den Castorzug mehrere Stunden lang blockiert. Auf das
       Argument, es habe sich um legitime Notwehr im Sinne eines zivilen
       Ungehorsams gehandelt, wollte der Richter nicht eingehen. Er verhängte
       gegen alle sieben Geldbußen in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro sowie je eine
       Haftstrafe von einem Monat auf Bewährung. Zudem müssen sie gemeinsam der
       Staatsbahn SNCF eine Entschädigung von 21.000 Euro zahlen.
       
       Damit bleibt das Urteil nur geringfügig unter dem von der Staatsanwältin am
       8. November geforderten Strafmaß und den 40.000 Euro, welche die SNCF für
       sich als Schadenersatz gefordert hatte.
       
       Stéphane, ein Sprecher von Ganva, äußerte sich der taz gegenüber empört
       über das Urteil und die strengen Strafen. Diese würden die Ganva und die
       anderen Atomgegner nicht von weiteren Protesten abhalten, aber über die
       Aktionsformen müsse diskutiert werden. Es sei auch wahrscheinlich, dass
       Berufung gegen das Urteil eingelegt werde. Schockierend sei für ihn nicht
       nur die Tatsache, dass hiermit eine gewaltfreie Aktion "kriminalisiert"
       werde, sondern auch die Unverhältnismäßigkeit. Denn bei der Räumung seien
       die Aktivisten der Ganva durch das unnötig gewaltsame Vorgehen der
       Ordnungspolizisten zum Teil verletzt worden. Eine Klage wegen "Gewalt von
       Vertretern der Staatsmacht" sei jedoch von derselben Staatsanwältin, die
       beim Prozess in Caen gegen die sieben der Ganva einen Schuldspruch
       verlangte, kommentarlos abgewiesen worden. Darum habe Ganva jetzt eine
       Beschwerde und eine neue Strafklage eingereicht.
       
       26 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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