# taz.de -- Streit um Software-Lizenzen: Recycling unerwünscht
       
       > Darf Software weiterverkauft werden? Ja, findet eine Schweizer Firma, die
       > mit Lizenzen handelt. Nein, sagt Hersteller Oracle. Nun muss der
       > Europäische Gerichtshof entscheiden.
       
 (IMG) Bild: Kaufen, benutzen, wegwerfen? Muss nicht sein - dank Recycling.
       
       BERLIN taz/dpa | Wer gebrauchte Softwarelizenzen ohne zugehörigen
       Datenträger verkauft, verstößt gegen das Urheberrecht. Das entschied das
       Landgericht München I im März 2007. Und das Oberlandesgericht München
       bestätigte im Juli 2008: Was für Software auf Datenträgern gilt, muss nicht
       für Software-Downloads gelten. Wirklich? Seit November 2009 beschäftigte
       sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Grundsatzfrage. Nun sind die
       Bundesrichter zu dem Schluss gekommen, dass sie hier gar nicht zuständig
       sind – und haben den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       weitergereicht.
       
       "Software nutzt sich nicht ab", mit diesem Motto wirbt die Firma Used-Soft
       aus Zug in der Schweiz für ihr Second-Hand-Sortiment: "sämtliche gängige
       Standard-Software von Microsoft, IBM und Co.". Und das bis zu 50 Prozent
       unter dem Neupreis. Doch wer dort Windows, Word oder Excel bestellt,
       bekommt weder CDs noch DVDs zugeschickt. Er erhält einen Freischaltcode,
       die eigentlichen Programme müssen unabhängig davon besorgt werden.
       Hersteller wie Oracle bieten diese zum Download an, wenn man eine gültige
       Lizenz vorweisen kann.
       
       Diese Art des digitalen Recyclings kann einem Software-Hersteller natürlich
       nicht ins Konzept passen, mindert es doch potenziell die eigenen Umsätze.
       Im Januar 2006 reichte Oracle folglich Klage gegen Used-Soft ein und bekam
       in erster und zweiter Instanz recht. Man sah sich bestätigt und maß den
       Urteilen "weitreichende Bedeutung für den Handel mit gebrauchter Software"
       zu. Und für den Verkauf neuer Software natürlich.
       
       Tatsächlich ist der Handel mit gebrauchter Software nicht nur Oracle ein
       Dorn im Auge. Auch Lizenzen des Windows-Herstellers Microsoft wurden
       gebraucht gehandelt. Doch Landgerichte in Hamburg und München entschieden,
       dass Verkauf beziehungsweise Veräußerung einzelner
       Microsoft-Software-Lizenzen „auch ohne Zustimmung von Microsoft im
       Grundsatz wirksam möglich“ sind. Ähnliche Abwehrversuche des Unternehmens
       Adobe, das unter anderem die weit verbreitete Bildbearbeitungssoftware
       Photoshop verkauft, scheiterten ebenfalls.
       
       Am Donnerstag befanden die Richter des BGH in Karlsruhe nun, dass die
       fraglichen deutschen Gesetze auf einer EU-Richtlinie beruhen. Folglich sei
       für die von Used-Soft angestrebte Revision zwingend eine europäische
       Instanz, sprich: der EuGH, zuständig. Die schriftliche Urteilsbegründung
       lag am Donnerstagnachmittag noch nicht vor, soll aber so schnell wie
       möglich [1][auf der Webseite des BGH] verfügbar gemacht werden (Az: I ZR
       129/08).
       
       Sowohl Software-Hersteller als auch Händler gebrauchter Software begrüßten
       die Entscheidung für eine europaweite Klärung der Frage. "Wir erwarten,
       dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem
       Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt", sagte ein
       Microsoft-Vertreter am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Auch der
       Geschäftsführer von Used-Soft, Peter Schneider, hofft auf einen Sieg in dem
       langjährigen Rechtsstreit. Schon 2008 hatte er dem Nachrichtendienst Heise
       angekündigt, man werde durch alle Instanzen für einen vollständig
       liberalisierten Software-Markt kämpfen: "Hier geht es auch um's Prinzip."
       
       3 Feb 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d1fbdd25831a6e98a8b09ea2a8e054d5&nr=54949&pos=0&anz=1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Schmid
       
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