# taz.de -- Gesetzlich versicherte Hartz-IV-Empfänger: Nur die Hälfte wert
       
       > Jobcenter überweisen für Arbeitslose ab sofort den vollen Beitrag zur
       > privaten Krankenversicherung. Die privaten erhalten damit deutlich mehr
       > als die gesetzlichen Kassen.
       
 (IMG) Bild: Gesetzlich versichert und Hartz-IV-Empfänger? Keine glückliche Kombination.
       
       BERLIN taz | Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger können aufatmen: Die
       Jobcenter müssen nun ihren vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung
       (PKV) bezahlen. "Wir überweisen pro Person maximal 287,72 Euro an die
       privaten Krankenversicherungen", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für
       Arbeit. Doch die neue Regelung hat einen Haken: Sie benachteiligt die
       gesetzlichen Kassen, die sich mit deutlich weniger Geld zufrieden geben
       müssen als die privaten.
       
       Bisher häuften rund 6.000 privat versicherte Hartz-IV-Empfänger monatlich
       knapp 150 Euro Schulden an. Denn die Jobcenter bezahlten der PKV nur das,
       was sie monatlich auch an die gesetzlichen Kassen (GKV) überweisen: rund
       130 Euro. Dieser Höchstsatz ist jedoch nur für die GKV gesetzlich
       vorgeschrieben.
       
       Die Privatkassen verlangten von den Hartz-IV-Empfängern mit rund 290 Euro
       deutlich mehr. Die Deckungslücke sollten die Arbeitslosen begleichen, wenn
       sie wieder einen Job hatten. Dagegen klagte ein Hartz-IV-Empfänger aus
       Saarbrücken und bekam Mitte Januar vom Bundessozialgericht recht. Die
       Bundesagentur für Arbeit wies daraufhin alle Jobcenter an, den vollen
       PKV-Beitrag zu bezahlen.
       
       Kritik an dieser Lösung kommt nun aus der Opposition. "Wenn die privaten
       Krankenversicherungen fast 290 Euro von den ALG-II-Trägern erhalten, die
       gesetzlichen aber nur 130 Euro, ist das eine massive Benachteiligung der
       gesetzlich Versicherten", sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald
       Weinberg. Weinberg fordert, dass die GKV pro Hartz-IV-Empfänger künftig
       auch mehr
       
       Geld erhalten soll: Nämlich das, was gesetzlich Versicherte, die Arbeit
       haben, durchschnittlich an die GKV entrichten, rund 260 Euro. Die Grünen
       
       hingegen plädieren dafür, die Beiträge für die PKV per Gesetz auch auf 130
       Euro zu begrenzen.
       
       Der GKV-Spitzenverband weist allerdings immer wieder darauf hin, dass die
       gesetzlichen Kassen mit 130 Euro im Monat nicht auskämen. Dass die
       Regierung diesen Zuschuss nun auch noch erhöht, ist aber unwahrscheinlich.
       Denn auf die Jobcenter und damit die Steuerzahler kämen bei rund drei
       Millionen Hartz-IV-Empfängern, die in der GKV versichert sind, deutlich
       höhere Kosten zu. Auf Anfrage erklärte das Bundesarbeitsministerium dazu
       nur: "Wir arbeiten auf eine Lösung hin, die für alle tragbar ist." Möglich
       wäre auch der Zwangsumzug aller privat Versicherten Hartz-IV-Empfänger in
       die Gesetzlichen. Das jedoch lehnen die Kassen, die FDP und Teile der CDU
       ab.
       
       Offen ist noch, ob die Deckungslücke der privat Versicherten rückwirkend
       bis Anfang 2009 ausgeglichen wird, als das Problem durch eine
       Gesetzesänderung zum ersten Mal auftrat. Das Arbeitsministerium will dazu
       erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
       
       3 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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