# taz.de -- Fragen und Antworten: Wie hältst du's mit der Burka?
       
       > Nach dem hessischen Vorbild will auch Niedersachsen die Burka aus dem
       > öffentlichen Dienst verbannen. Was kann der Staat verbieten? Die taz
       > beantwortet die wichtigsten Fragen.
       
 (IMG) Bild: Wie viele Burka-Trägerinnen es in Deutschland gibt, weiß keiner. Trotzdem tobt nun der Streit.
       
       Nach Hessen will jetzt auch Niedersachsen ein Burkaverbot für Beamte und
       Angestellte im öffentlichen Dienst einführen. Sein Land prüfe derzeit eine
       entsprechende Regelung, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann
       (CDU). Sein hessischer Kollege Boris Rhein (CDU) hatte zuvor per Erlass den
       Landesbediensteten das Tragen eines islamischen Ganzkörperschleiers während
       der Arbeitszeit verboten. Die taz beantwortet die wichtigsten Fragen:
       
       Kann der Arbeitgeber das Burkatragen überhaupt verbieten? 
       
       Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst grundsätzlich auch
       Bekleidungsvorschriften. Allerdings müssen sie zumutbar sein.
       
       Was sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? 
       
       Nach dem AGG ist eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischen
       Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
       Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität dann zulässig, "wenn
       dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen
       ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung
       darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist".
       
       Was unterscheidet den öffentlichen Dienst von der Wirtschaft? 
       
       Das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verstoße gegen die
       Neutralitätspflicht des Staates, begründet Hessen sein Verbot. Nach Ansicht
       des Staatsrechtlers Hans Michael Heinig hat der Bürger zudem ein Recht
       darauf zu wissen, wer ihm als Repräsentant des Staates gegenübertritt. Das
       vertrage sich nicht mit dem Tragen einer Burka. Das macht auch den
       fundamentalen Unterschied zum Kopftuch aus.
       
       Wäre ein generelles Burkaverbot in Deutschland möglich? 
       
       Da die Burka zum religiösen Selbstverständnis einer - wenn auch äußerst
       minoritären - Richtung des Islams gehört, würde ein Komplettverbot gegen
       Artikel 4 des Grundgesetzes verstoßen, nach dem die Glaubensfreiheit und
       die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
       unverletzlich sind und die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird.
       
       Wie viele Burkaträgerinnen gibt es in Deutschland? 
       
       Auch wenn es bislang keine statistische Erhebung darüber gibt: Es dürften
       verschwindend wenige sein, alleine schon deswegen, weil die weitaus
       überwiegende Mehrzahl der rund 4 Millionen Muslime hierzulande ihre Wurzeln
       in der Türkei hat, wo die Burka verpönt ist. In Frankreich, das im
       vergangenen Jahr ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der
       Öffentlichkeit beschlossen hat, sollen es gerade mal 2.000 sein - von
       insgesamt 6 Millionen Muslimen.
       
       Dürfen Burkaträgerinnen gegen ein Verbot demonstrieren? 
       
       Nicht, wenn sie dabei eine Burka tragen. Denn dann verstießen sie gegen das
       Versammlungsgesetz, das verbietet, an öffentlichen Veranstaltungen "in
       einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist,
       die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen". Erlaubt ist
       die Burka allerdings bei Gottesdiensten unter freiem Himmel, Prozessionen,
       Wallfahrten und Zügen von Hochzeitsgesellschaften.
       
       3 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
 (DIR) Pascal Beucker
       
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