# taz.de -- Burka-Verbot in Frankreich: Haftstrafen und Bürgerkunde
       
       > Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetzesentwurf
       > zugestimmt, der die Vermummung in der Öffentlichkeit generell verbietet -
       > außer bei Kälte und Karneval.
       
 (IMG) Bild: Niqab tragende Frau in Marseille
       
       PARIS taz | Mit einer großen Mehrheit von 335 von insgesamt 577 Stimmen und
       nur einer Gegenstimme haben am Dienstag die Abgeordneten der französischen
       Nationalversammlung die seit Wochen diskutierte und umstrittene Vorlage für
       ein Vermummungsverbot verabschiedet. Die Fraktionen der linken
       Oppositionsparteien hatten im Voraus angekündigt, dass sie nicht an der
       Abstimmung teilnehmen würden.
       
       In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von
       Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig
       sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das
       Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm,
       Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder
       Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.
       
       Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht
       aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs
       absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche
       Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und
       Staat in der französischen Republik informiert werden soll.
       
       Viel härtere Strafen drohen den Männern, die beispielsweise ihre Gattin,
       Tochter oder Schwester zwingen, sich in der Öffentlichkeit völlig zu
       verschleiern. Falls diese Nötigung bewiesen werden kann, droht eine
       Höchststrafe von zwölf Monaten Haft und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe.
       Falls es sich um minderjährige Mädchen handelt, die gegen ihren Willen
       einen Schleier tragen, kann die Strafe auf Antrags sogar verdoppelt werden.
       
       Die Opposition hatte - gestützt auf zwei Gutachten des obersten
       Verwaltungsgerichts - Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung
       geäußert. Um solche Bedenken auszuräumen hat der Fraktionschef der
       Regierungspartei versprochen, er werde das Gesetz nach seiner
       Verabschiedung von den Verfassungsrichtern überprüfen lassen.
       
       Die Annahme in der Nationalversammlung stellt ohnehin nur die erste Hürde
       dar. Anschließend muss die Vorlage noch vom Senat debattiert werden. Nach
       Belgien wäre Frankreich dann das zweite Land in Europa, das mit einem
       gesetzlichen Verbot die dem Phänomen der integralen Verschleierung begegnen
       will.
       
       Laut dem Innenministerium in Paris soll es rund 2.000 mit Niqab oder Burka
       verhüllte Musliminnen geben. Bereits vor dem „Burka-Gesetz“ hatte kürzlich
       bei Nantes eine Autofahrerin einen Strafzettel bekommen, weil sie nach
       Ansicht der Verkehrshüter von ihrem Schleier beim ungestörten Lenken des
       Fahrzeugs gehindert gewesen sei.
       
       14 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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