# taz.de -- Bundesrat beschließt Hartz-IV-Reform: Das endgültige "Ja" zu fünf Euro mehr
       
       > Überfällige Entscheidung: Der Bundesrat hat die Hartz-IV-Reform mit
       > großer Mehrheit beschlossen. Damit bekommen Empfänger künftig 364 Euro -
       > und bedürfte Kinder Bildungshilfen.
       
 (IMG) Bild: Hand auf: Hartz-IV-Empfänger bekommen fünf Euro mehr - jetzt auch abgesegnet durch den Bundesrat.
       
       BERLIN rtr/dpa | Der Bundesrat hat die Hartz-Reform mit neuen Regelsätzen
       und dem Bildungspaket für bedürftige Kinder endgültig beschlossen. Die
       Länderkammer billigte das umfangreiche Gesetzeswerk am Freitag in Berlin
       erwartungsgemäß mit großer Mehrheit. Zuvor hatte der Bundestag dem Ergebnis
       aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt. Damit ist der Weg für die seit 1.
       Januar überfällige Neuregelung endgültig frei.
       
       Mit dem erst nach wochenlangem Tauziehen gefundenen Kompromiss verbunden
       ist die rückwirkende Anhebung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger zum 1.
       Januar um 5 auf 364 Euro. Anfang 2012 ist eine weitere Erhöhung um
       mindestens 3 Euro fällig. Der Nachschlag von 15 Euro für drei Monate sowie
       der erhöhte Regelsatz werden Anfang April ausbezahlt.
       
       Zu den Bildungshilfen für die Kinder von Langzeitarbeitslosen,
       Geringverdienern und Wohngeldempfängern zählen ein warmes Mittagessen in
       Schule oder Ganztagskita, Zuschüsse für Klassenfahrten und Beiträge für
       Sportvereine sowie Nachhilfe bei Bedarf. Vorgesehen sind auch
       Schulsozialarbeiter in den Kommunen. Die Neuregelungen im Überblick:
       
       REGELSATZ 
       
       Das Arbeitslosengeld II für derzeit etwa 4,7 Millionen erwachsene
       Hartz-IV-Bezieher steigt rückwirkend ab Jahresanfang 2011 um 5 auf 364 Euro
       im Monat. In einem zweiten Schritt zum Jahresanfang 2012 gibt es drei
       weitere Euro mehr - und zwar zusätzlich zu der regulären jährlichen
       Anpassung aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung. Wie hoch die reguläre
       Erhöhung ausfällt, ist offen. Je nach Lohn- und Preisentwicklung könnte am
       Ende insgesamt eine zweistellige Anhebung stehen.
       
       Für Kinder werden in drei Altersgruppen eigene Regelsätze festgelegt, die
       unverändert bleiben: 215 Euro (null bis fünf Jahre), 251 Euro (sechs bis
       13), 287 Euro (14 bis 17).
       
       Die Übungsleiterpauschale, die zum Beispiel ehrenamtlich in Vereinen tätige
       Hartz-IV-Bezieher bekommen, wird bis zur Höhe von 175 Euro monatlich nicht
       mehr vom Regelsatz abgezogen.
       
       Der Regelsatz für Behinderte ab 25 Jahren (sie erhalten derzeit 80 Prozent)
       wird überprüft mit dem Ziel, dass sie das Arbeitslosengeld II künftig in
       voller Höhe bekommen.
       
       BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET 
       
       Für rund 2,5 Millionen Kinder von Geringverdienern (sie erhalten Hartz IV,
       den Kinderzuschlag oder Wohngeld), gibt es neue Leistungen: Zuschüsse für
       ein warmes Mittagessen (einen Euro müssen Kinder selbst zahlen) in Schule,
       Kita oder Hort sowie für Nachhilfe. Für eintägige Schul- und Kita-Ausflüge
       werden jährlich bis zu 30 Euro gezahlt. Zudem gibt es monatlich zehn Euro
       für die Teilnahme am Vereinsleben.
       
       Das Schulbedarfspaket von 100 Euro (70 Euro zum 1. August, 30 zum 1.
       Februar) gab es bereits. Da im vorigen August 100 Euro ausgezahlt wurden,
       gibt es das nächste Geld erst im Spätsommer.
       
       ZUVERDIENSTE 
       
       Vom 1. Juli 2011 an soll für einen Teil der erwerbstätigen
       Hartz-IV-Bezieher von ihrem Zuverdienst mehr übrig bleiben. Wer mehr als
       800 Euro im Monat hinzuverdient, kann bis zu 20 Euro mehr als bisher davon
       behalten. Davon profitieren gut 300.000 der derzeit etwa 1,4 Millionen
       Hartz-IV-Aufstocker.
       
       Demnach gilt künftig: Die ersten 100 hinzuverdienten Euro werden nicht vom
       Arbeitslosengeld II abgezogen. Zwischen 100 und 1000 Euro werden 80 Prozent
       mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, darüber bis 1200 Euro 90 Prozent.
       
       FINANZEN 
       
       Das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert der Bund nun mit einem
       Gesamtvolumen von 1,6 Milliarden Euro - doppelt soviel wie ursprünglich
       geplant. Ab 2014 sinkt der Betrag auf 1,2 Milliarden Euro. Darin enthalten
       sind auch Kosten für Verwaltung und Warmwasserausgaben in
       Hartz-IV-Haushalten. Zur Finanzierung stockt der Bund seinen Anteil an den
       Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher (Kosten der Unterkunft) auf
       Dauer auf.
       
       25 Feb 2011
       
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