# taz.de -- Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Leiharbeitsfirmen droht Pleite
       
       > Die Leiharbeitsgewerkschaft CGZP war nie eine richtige Gewerkschaft, sagt
       > das Bundesarbeitsgericht. Auf Unternehmen kommen nun
       > Milliarden-Nachzahlungen zu.
       
 (IMG) Bild: Stahlarbeiter der ThyssenKrupp AG demonstrieren in Duisburg gegen Leiharbeit.
       
       BERLIN taz | Hunderte von Leiharbeitsfirmen könnten pleite gehen, weil sie
       Arbeitnehmern Löhne nachzahlen und an die Sozialkassen für die letzten vier
       Jahre höhere Beiträge abführen müssen. "Es geht um existenzielle
       Nachforderungen im einstelligen Milliardenbereich", sagte Alexander Gunkel,
       Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der
       Arbeitgeberverbände (BDA), am Montag zur taz.
       
       Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits am 14. Dezember 2010 entschieden,
       dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
       Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist, also keine
       Tarifverträge abschließen darf. Die CGZP war in den vergangen Jahren wegen
       Lohndumping in die Kritik geraten. Mehr als 200.000 Leiharbeiter sollen
       unter CGZP-Verträgen zum Teil für Löhne von unter 5 Euro gearbeitet haben.
       
       Aus dem Urteil des Gerichts war jedoch nicht klar geworden, ob die CGZP
       auch in den vergangenen Jahren tarifunfähig war. Die Richter legten am
       Montag die ausführliche Begründung vor. Darin sprechen sie der CGZP die
       Tariffähigkeit zwar auch nur für den Zeitpunkt 14. Dezember 2010 ab. "Aber
       der Begründung ist zu entnehmen, dass die CGZP von Anfang an an einem
       Geburtsfehler gelitten hat", sagte BAG-Sprecher Christoph
       Schmitz-Scholemann der taz. "Damit ist die Kernfrage beantwortet: Die CGZP
       konnte auch in der Vergangenheit keine Tarifverträge abschließen, deswegen
       gilt das Equal-pay-Gebot mit allen Folgen."
       
       Leiharbeiter mit unwirksamen CGZP-Verträgen können jetzt einklagen, dass
       ihnen die gleichen Löhne wie der Stammbelegschaft gezahlt werden. Die
       Deutsche Rentenversicherung Bund könnte laut Schätzungen Sozialbeiträge von
       2 Milliarden Euro nachfordern. "Das Urteil ist wegen seines Ausmaßes in der
       deutschen Arbeitsrechtsgeschichte einmalig", sagte Schmitz-Scholemann.
       
       Die Richter stellten in ihrer Begründung allein auf Satzungsfragen ab. Die
       CGZP ist demnach als Tarifgemeinschaft nicht befugt gewesen, Leiharbeiter
       in allen Wirtschaftsbereichen zu vertreten, weil auch ihre einzelnen
       christlichen Mitgliedsgewerkschaften diese nicht abdecken.
       
       Die Folgen reichen weit: Der BDA weist darauf hin, dass die
       Leiharbeitsfirmen mit CGZP-Verträgen sowie auch die Entleihfirmen bereits
       jetzt Rücklagen für Nachforderungen bilden müssen. "Es kann passieren, dass
       allein deswegen so manches Unternehmen Insolvenz anmelden muss", sagte
       Gunkel. Betroffen seien vor allem kleine und mittelständische
       Leiharbeitsfirmen.
       
       Bei der Deutschen Rentenversicherung hatte man bereits im Dezember bei rund
       1.400 Leiharbeitsfirmen Betriebsprüfungen angemeldet, um Verjährungen der
       Beitragsforderungen zu verhindern. DRV-Sprecher Dirk von der Heide wollte
       am Montag nur bestätigen, dass man die Urteilsbegründung noch prüfe. Doch
       Experten gehen davon aus, dass nachgezahlt werden muss.
       
       "Das ist nur noch reine Formsache", sagte Christiane Brors, Professorin für
       Arbeitsrecht an der Uni Oldenburg. Bei etlichen Arbeitsgerichten ruhen
       derzeit Klagen von Leiharbeitern gegen die CGZP, die jetzt rasch
       entschieden werden könnten. Bei der CGZP sieht Vize-Vorsitzender Jörg
       Hebsacker in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts "eine ganze Reihe
       von Merkwürdigkeiten". Man werde wahrscheinlich vors Verfassungsgericht
       ziehen - "jetzt erst recht". Allerdings denke man langfristig an die
       Möglichkeit, die CGZP aufzulösen.
       
       28 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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