# taz.de -- Christliche Gewerkschaften: Firmen müssen Lohn nachzahlen
       
       > Das Berliner Arbeitsgericht verwirft auch die alten von den christlichen
       > Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge. Viele Leiharbeiter können
       > rückwirkend mehr Lohn fordern.
       
 (IMG) Bild: Für einige Leiharbeitsfirmen kann es jetzt richtig teuer werden.
       
       BERLIN afp | Auch ältere Tarifverträge christlicher Gewerkschaften für
       hunderttausende Leiharbeiter sind nicht gültig. Die Tarifgemeinschaft
       Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen
       (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig, urteilte das
       Arbeitsgericht Berlin am Montag. Als Konsequenz können viele
       Leiharbeitnehmer rückwirkend höheren Lohn verlangen, umgekehrt müssen
       Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer und auch der
       gesetzlichen Sozialkassen rechnen. (29 BV 13947/10)
       
       Im Dezember 2010 hatte schon das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
       entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen
       Tarifverträge abschließen kann. Denn die Satzung der CGZP bilde den
       Organisationsbereich der Mitgliedsorganisationen nicht richtig ab. Formal
       galt dieses BAG-Urteil aber nur für die CGZP-Satzung von 2009 und die
       danach geschlossenen Tarifverträge.
       
       Wie nun das Arbeitsgericht Berlin entschied, gilt dies entsprechend auch
       für die früheren Satzungen. Damit verwarf das Gericht Tarifverträge der
       CGZP aus 2004, 2006 und 2008 als unwirksam. Dabei schloss es sich der
       Begründung des BAG an. Das BAG hatte Unzulänglichkeiten der CGZP-Satzung
       gerügt und entschieden, dass Gewerkschaften keinen Dachverband gründen
       dürfen, der sich ausschließlich um Leiharbeit kümmert. Die neue Berliner
       Entscheidung kann noch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin angefochten
       werden.
       
       Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Berliner Entscheidung. Damit sei
       "offensichtlich, dass die Leiharbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse auf
       der Grundlage der in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge
       abgewickelt wurden, im Nachhinein eine Gleichstellung mit vergleichbaren
       Arbeitnehmern des Entleihers verlangen können". Nach früheren Verdi-Angaben
       haben die CGZP-Gewerkschaften zusammen nur rund 1400 Mitglieder, es werden
       aber 280.000 Leiharbeitnehmer nach den CGZP-Tarifen bezahlt.
       
       Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben
       Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft,
       sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Für
       Arbeitnehmer, die nach CGZP-Tarif bezahlt wurden oder werden, ist dies nun
       nicht mehr der Fall, weil die Tarifverträge der CGZP unwirksam sind.
       
       30 May 2011
       
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