# taz.de -- Rechtliche Konsequenzen für Guttenberg: Erst Rücktritt, dann Strafe?
       
       > Abhaken kann Guttenberg die Plagiatsäffäre noch nicht: Juristisch könnte
       > ihm einiges bevorstehen - egal, ob er sein Mandat behält oder nicht. Die
       > Staatsanwaltschaft ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Vor ihr schützt auch Rücktritt nicht: Justitia.
       
       FREIBURG taz | Bleibt Karl-Theodor zu Guttenberg nun Bundestagsabgeordneter
       oder nicht? Er muss jedenfalls mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.
       Bei seiner Dissertation hat er offensichtlich das Urheberrecht anderer
       Autoren verletzt. Wenn dies vorsätzlich geschah, droht ihm eine
       Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder (wahrscheinlicher) eine
       Geldstrafe.
       
       Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof sind schon rund 80
       Strafanzeigen eingegangen. Allerdings ist die Urheberrechtsverletzung kein
       Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall ermitteln
       muss. Erforderlich ist vielmehr der Strafantrag eines Autors, von dem zu
       Guttenberg abgeschrieben hat. Bisher hat jedoch keiner der Betroffenen
       einen Strafantrag gestellt. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft auch
       "von Amts wegen" ermitteln, wenn ein "besonderes öffentliches Interesse an
       der Strafverfolgung" besteht. Ob dies der Fall ist, prüft die
       Staatsanwaltschaft Hof seit Tagen und will dies im Rahmen eines
       Ermittlungsverfahrens auch weiter prüfen, wie sie am Mittwoch mitteilte.
       
       Bisher verweist die Hofer Behörde aber nur auf die "Richtlinien für das
       Strafverfahren". Danach müsste sie die Tat jedenfalls dann von Amts wegen
       verfolgen, wenn zu Guttenberg einschlägig vorbestraft ist oder ein
       erheblicher Schaden eingetreten ist oder die Opfer in ihrer
       wirtschaftlichen Existenz bedroht sind oder die öffentliche Sicherheit
       gefährdet war. Die Liste passt zwar nicht, ist aber auch nicht
       abschließend.
       
       In einem weniger bedeutenden Parallelfall haben andere Staatsanwälte
       durchaus schon ein öffentliches Interesse angenommen. Der niedersächsische
       CDU-Regionalpolitiker Andreas Kasper, der in seiner Doktorarbeit ebenfalls
       abgeschrieben hatte, musste am Ende 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die
       Verurteilung erfolgte ohne Verhandlung per Strafbefehl.
       
       Auch wenn zu Guttenberg sein Abgeordnetenmandat behält, hindert dies eine
       Strafverfolgung nicht. Traditionell genehmigt der Bundestag zu Beginn einer
       Wahlperiode die Durchführung aller Ermittlungsverfahren. Die jeweilige
       Staatsanwaltschaft muss nur vorab den Immunitätsausschuss des Bundestags
       informieren. Wenn der Bundestag innerhalb von 48 Stunden keine Einwände
       erhebt, können die Ermittlungen beginnen. Hier wird es sicher keine
       Probleme geben.
       
       3 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Guttenberg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Plagiate in der Forschung: Willkürlich am Pranger
       
       Einige Wissenschaftler wehren sich erfolgreich gegen die Erwähnung in einem
       Buch über Wissenschaftsplagiate. Gestritten wird auch darüber, wo
       unerlaubtes Abschreiben anfängt.
       
 (DIR) Nach Guttenbergs Rücktritt: Merkel schließt Rückkehr nicht aus
       
       Das Thema Guttenberg lässt der Union keine Ruhe. Die CSU wirft der CDU vor,
       sich nicht solidarisch gezeigt zu haben und Kanzlerin Merkel hält eine
       Rückkehr des Ex-Ministers für möglich.
       
 (DIR) Unionskrach wegen Guttenberg: Seehofer wittert Hochverrat
       
       Die CDU-Politiker Schavan und Lammert sind Guttenberg in den Rücken
       gefallen, poltert CSU-Chef Horst Seehofer. Und lobt den Exminister, den er
       einst verspottete.
       
 (DIR) Guttenberg wird Privatmensch: Bundestag ohne Baron
       
       Guttenberg ist vom Bundespräsidenten als Verteidigungsminister entlassen
       worden und wird nun auch kein Abgeordneter mehr sein. Derweil wettert
       Seehofer weiter gegen Kritiker.
       
 (DIR) Kommentar Bildungsbürgerdünkel: Herakles, Jesus, Guttenberg
       
       Weil Dr. Hinz und Dr. Kunz einen haben, brauchte auch der Freiherr einen
       Doktortitel. Doch erst der Makel macht aus dem Überflieger einen Helden im
       klassischen Sinne.
       
 (DIR) Nach Guttenbergs Rücktritt: Die doppelte Kanzlerin
       
       Aggressiv gegen die Opposition, pragmatisch in den eigenen Reihen - so will
       Merkel die Guttenberg-Krise überwinden. Beim Wahlkampf in Stuttgart gab sie
       eine Kostprobe.
       
 (DIR) Kommentar Guttenbergs Rücktritt: Zeit der Legendenbildung
       
       Zwar hat sie die Kabinettsumbildung glatt über die Bühne gekriegt, aber
       Merkel bleibt wegen ihres Verhaltens in der Causa Guttenberg angeschlagen.
       Zu vehement hat sie den Baron verteidigt.
       
 (DIR) Ministerwechsel nach Guttenbergs Rücktritt: Friedrich wird neuer Innenminister
       
       Rochade im Kabinett: Innenminister de Maizière von der CDU übernimmt das
       Verteidigungsressort. CSU-Landesgruppenchef Friedrich wird neuer
       Innenminister.
       
 (DIR) Internationale Presseschau zu Guttenberg: "Schwerer Schlag für Merkel"
       
       "Guttenberg streckt die Waffen." Der Abgang eines deutschen
       Verteidigungsministers wird auch in der internationalen Presse intensiv
       beobachtet.