# taz.de -- Kritik an Kinderporno-Regelung: "Jugendliche sind keine Kinder"
       
       > Deutsche Sexualwissenschaftler kritisieren die geplante
       > Kinderporno-Richtlinie der EU. Anstatt missbrauchten Kindern zu helfen,
       > würde sie Probleme sogar verschlimmern.
       
 (IMG) Bild: Verschwindet der Filmklassiker "Eis am Stiel" bald aus den Videotheken?
       
       Eine Horrorvision staatlicher Willkür: „Die Blechtrommel“, der erste mit
       einem Oscar bedachte deutsche Spielfilm, wird verboten, schon der Besitz
       steht unter Strafe. Teenie-Komödien wie "American Pie" oder „Eis am Stil“
       verschwinden aus den Kinos und Videotheken. Selbst der neueste
       Harry-Potter-Film wird wegen simulierten Sex zwischen Minderjährigen zum
       Fall für den Staatsanwalt.
       
       Mit diesem Szenario versuchen sechs sexualwissenschaftliche Gesellschaften
       Einfluss auf neue EU-Regelungen zu nehmen. Die „Richtlinie zur Bekämpfung
       des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie
       der Kinderpornografie“ wird derzeit [1][im Europäischen Parlament
       verhandelt].
       
       Für viel Aufsehen sorgte das [2][Ansinnen der EU- Kommissarin Cecilia
       Malmström], Netzsperren gegen kinderpornografische Seiten verpflichtend zu
       machen. Dieser Plan scheint mittlerweile vom Tisch – die EU-Staaten sollen
       selbst entscheiden, ob sie die Sperren realisieren oder nicht.
       
       Bis 18 Jahre Kind 
       
       Die Sexualwissenschaftler reiben sich an einem anderen Punkt. Die Kernfrage
       ist: Wer ist ein Kind? „Jugendliche und junge Erwachsene sind keine
       Kinder“, heißt deshalb eine [3][gemeinsame Erklärung], die von insgesamt
       sechs Berufsorganisationen verabschiedet wurde, darunter die Deutsche
       Gesellschaft für Sexualforschung und die Gesellschaft für
       Sexualwissenschaft.
       
       Das Schutzalter bestimmt nicht nur, wer auf welche staatliche Hilfe
       Anrechte hat, sondern definiert auch das erlaubte Maß an Eigenständigkeit.
       So können Minderjährige in vielen Staaten zwar legal Geschlechtsverkehr
       haben, jedoch keine Nacktbilder von sich anfertigen oder weitergeben.
       Gesetze, die Minderjährige gegen Missbrauch schützen sollten, richten sich
       plötzlich gegen sie selbst. So wurden in den USA bereits mehrere Teenager
       verurteilt, weil sie Bilder von sich selbst verbreitet hatten.
       
       In Europa sollen nach Verabschiedung der Richtlinie in allen Ländern
       Strafgesetze angeglichen werden. Insbesondere die „Verwendung von
       Informations- und Kommunikationstechnologie“ soll in die Gesetze
       aufgenommen werden. Ziel sind unter anderem Erwachsene, die Kinder über
       Internet-Chats zu sexuellen Handlungen auffordern. Die Sexualforscher
       zweifeln am Erfolg der Maßnahmen. „Statt alle Kräfte auf die Bekämpfung
       wirklicher Kinderpornografie zu konzentrieren, greift die überbordende
       Kriminalisierung tief in die Lebensrealität und Selbstbestimmung junger,
       sogar erwachsener Menschen ein“, heißt es in der Erklärung.
       
       So habe die EU-Kommission im Bemühen um eine Angleichung der
       Strafrechtsbestände in ganz Europa wichtige Ausnahmeregeln über Bord
       geworfen. Auch das Schutzalter wurde auf den größten gemeinsamen Nenner
       festgesetzt, nämlich 18 Jahre. Befürworter der Richtlinie erklären, nur mit
       einem formal hohen Schutzalter sei eine Einigung auf europäischer Ebene
       überhaupt möglich gewesen.
       
       Im Bemühen, keine Schlupflöcher für Kinderpornografie offen zu lassen, will
       die EU-Kommission die Definition des Begriffs ausweiten. Dabei spielt es
       formal keine Rolle, ob es bei dem Material um einen echten Kindesmissbrauch
       geht oder um gebräuchliche Pornografie mit erwachsenen Darstellern –
       kriminalisiert wird alles, das auch nur den Anschein erwecken könnte, dass
       Jugendliche und Kinder Sex haben. Wie die Umsetzung konkret aussehen
       könnte, ist aber offen.
       
       In Deutschland ist Jugendpornografie schon seit 2008 Straftatbestand. Die
       Vorschrift wird von deutschen Ermittlern aber bisher nur sehr selten
       eingesetzt. Obwohl auch „Jugendanscheinspornografie“ illegal ist, kann
       Harry Potter unbehelligt in deutschen Kinos laufen, auch die Tausende von
       Porno-Seiten, die mit jugendlich wirkenden Darstellern Kasse machen, werden
       noch nicht verfolgt.
       
       Polizeistatistik und Realität 
       
       Das Urteil der Sexualwissenschaftler ist harsch: Obwohl in der Richtlinie
       einige richtige und wichtige Maßnahmen vorgesehen seien, konzentriere sich
       die Kommission auf „Symbolpolitik und Populismus“. Grund dafür sei auch
       eine unzureichende Problemdiagnose. Zwar wiesen die Polizeistatistiken
       steigende Missbrauchszahlen auf – das spiegele aber nicht unbedingt die
       Realität wieder. „Ignoriert wird die kriminologische Erkenntnis, dass die
       bisher gemessene Zunahme ausschließlich auf der gesteigerten
       gesellschaftlichen Beachtung des Problems und entsprechender
       Anzeigebereitschaft beruht“, heißt es in der Erklärung.
       
       Mit der falschen Kerndiagnose scheitere die Kommission auch daran,
       geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die den Opfern sexuellen Missbrauchs
       tatsächlich helfen: „Falsch ist vor allem die Grundannahme, schlichte
       Strafschärfungen würden stärker abschrecken“, schreiben die
       Wissenschaftler. In der Tat ist die [4][Begründung der Richtlinie] denkbar
       vage: „Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen
       Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein,
       dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer
       Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist“. Forschungsarbeiten ließen
       darauf schließen, dass bestimmte Formen sexueller Gewalt „eher zunehmen“
       würden.
       
       Die Sexualwissenschaftler appellieren nun an das Euopaparlament, gegen die
       in ihren Augen überbordenden Regelungen der Richtlinie Einwände zu erheben
       und so den Kampf gegen Kindesmissbrauch effektiver zu gestalten. „In allen
       Mitgliedstaaten kommt es dabei entscheidend auf den Gesetzesvollzug durch
       Jugendschutz- und Sozialbehörden, Polizei und Justiz an.“ Diese seien im
       Zweifel nicht von der EU steuerbar.
       
       11 Mar 2011
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] http://www.sexualwissenschaft.org/news/07032011.html
 (DIR) [4] http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com(2010)0094_/com_com(2010)0094_de.pdf
       
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 (DIR) Torsten Kleinz
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