# taz.de -- Urteil in den USA: Für Gewaltspiele gilt Meinungsfreiheit
       
       > Computerspiele mit hohem Gewaltanteil dürfen an Kinder verkauft werden.
       > Mit dieser Entscheidung hob das oberste US-Gericht ein Verbot in
       > Kalifornien auf. Und begründete es mit Meinungsfreiheit.
       
 (IMG) Bild: Gewaltspiele wie "Counter-Strike" sind in Deutschland erst ab 16 erhältlich.
       
       WASHINGTON/BERLIN afp/taz | Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Verkauf
       und Verleih von Gewalt-Computerspielen an Minderjährige erlaubt. Die
       Richter erklärten am Montag in Washington ein Gesetz des Bundesstaats
       Kalifornien, das die Abgabe derartiger Videospiele an Unter-18-Jährige
       unter Strafe stellte, wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit für
       verfassungswidrig. Wie Bücher, Theaterstücke oder Filme kommunizierten
       Videospiele "Ideen und sogar gesellschaftliche Botschaften", heißt es in
       der Entscheidung. Damit sei ein Schutz durch den ersten Zusatzartikel der
       US-Verfassung gegeben.
       
       Der erste Zusatzartikel verankert grundlegende Freiheitsrechte wie die
       Religionsfreiheit, die Rede- und Pressefreiheit sowie die
       Versammlungsfreiheit in der Verfassung der USA. Seit Ende des 18.
       Jahrhunderts ließ der Supreme Court nur in ganz seltenen Fällen Ausnahmen
       zu, etwa bei der Anstiftung zu einer Straftat oder obszöner Sprache und
       Bildern. Erst im März hatte das Gericht die Rechte von Demonstranten
       gestärkt. In einem Grundsatzurteil entschied es, dass Proteste bei einer
       Beerdigung von gefallenen US-Soldaten rechtens seien.
       
       ## "Hänsel und Gretel auch gewaltverherrlichend"
       
       Im Fall der Computerspiele fällten die Richter ihre Entscheidung mit einer
       Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen. Das Zensieren von
       gewaltverherrlichenden Bildern sei nicht Aufgabe des Gerichts, so der
       Supreme Court. Grundsätzlich müssten Eltern entscheiden, was ihre Kinder
       spielen dürften. Auch erinnerten sie daran, dass Gewaltverherrlichung
       bereits in den Märchen der Gebrüder Grimm zu finden sei: "Den bösen
       Stiefschwestern von Aschenputtel werden die Augen von Tauben ausgepickt.
       Und Hänsel und Gretel töten ihre Peinigerin, indem sie sie in einem Ofen
       backen." Außerdem gebe es keine "überzeugenden" Beweise für einen
       Zusammenhang zwischen Gewalt-Spielen und aggressivem Verhalten von Kindern
       und Jugendlichen.
       
       Kalifornien hatte im Jahr 2005 ein Gesetz erlassen, das den Verleih und
       Verkauf von gewaltverherrlichenden Spielen an Minderjährige unter Strafe
       gestellt hatte. Das Abgabeverbot betraf Videospiele, in denen das "Töten,
       Verkrüppeln, Zerlegen" von Menschen sowie "sexuelle Angriffe" dargestellt
       werden. Ein Gericht hatte das Gesetz 2007 gekippt, diese Entscheidung wurde
       2009 in höherer Instanz aber wieder kassiert. Der damalige kalifornische
       Gouverneur Arnold Schwarzenegger rief daraufhin den Supreme Court in
       Washington an.
       
       ## In Deutschland können Spiele indiziert werden
       
       In Deutschland lassen Computerspiele-Hersteller ihre Spiele freiwillig
       kontrollieren und mit einer Altersfreigabe versehen. Organisiert werden die
       Kontrollen von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese
       beschäftigt Sachverständige der Landesjugendbehörden, die die
       Alterseinstufungen an den Spielen vornehmen. Die genauen Kriterien für die
       Altersfreigaben werden durch das Jugendschutzgesetz geregelt. So dürfen
       Computerspiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren nicht an Minderjährige
       verkauft werden. Händler, die sich nicht daran halten, werden mit
       Bußgeldern belangt.
       
       Computerspiele, die nicht von der USK geprüft wurden, dürfen grundsätzlich
       verkauft werden. Spiele können allerdings von der Bundesprüfstelle für
       jugendgefährdende Medien indiziert werden. Diese dürfen dann von Händlern
       weder ausgestellt noch beworben werden und nur an Personen über 18 Jahren
       verkauft werden.
       
       28 Jun 2011
       
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 (DIR) Computerspiel
       
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