# taz.de -- UN-Resolution Libyen: "Alle notwendigen Maßnahmen"
       
       > Die Libyen-Resolution ist die weitestgehende Ermächtigung zur Gewalt
       > gegen einen Mitgliedsstaat, die der Sicherheitsrat seit dem Golfkrieg
       > beschlossen hat.
       
 (IMG) Bild: Mark Lyall Grant und Susan Rice stimmen für die UN-Resolution zu Libyen.
       
       GENF taz | Erst zum zweiten Mal in der 66-jährigen Geschichte der Vereinten
       Nationen hat der Sicherheitsrat in New York den Einsatz nahezu
       uneingeschränkter militärischer Zwangsmittel gegen ein Mitgliedsland
       autorisiert. Mit seiner Resolution 1973 verhängte der Rat in der Nacht zum
       Freitag eine Flugverbotszone über Libyen "zum Schutz der Zivilbevölkerung"
       vor weiteren Angriffen der Luftstreitkräfte des Gaddafi-Regimes.
       
       Darüber hinaus ermächtigte der Rat "die Mitgliedsstaaten der UNO, national
       oder im Rahmen von Regionalorganisationen oder Bündnissen alle notwendigen
       Maßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Gebieten zu
       ergreifen,die von einem Angriff bedroht sind, einschließlich Bengasi".
       
       Das bedeutet die Autorisierung nicht nur einer Bombardierung von
       Luftabwehrsystemen oder von libyschen Kampfflugzeugen oder -hubschraubern,
       die die Flugverbotszone verletzen, sondern auch von Luftangriffen gegen
       Gaddafis Regierungstruppen und ihre Panzer sowie gegen libysche Schiffe im
       Mittelmeer. Ausdrücklich ausgeschlossen wird in der Resolution lediglich
       die "Stationierung von Besatzungstruppen jeglicher Art auf libyschem
       Territorium".
       
       Eine ähnliche weitreichende Ermächtigung zur Kriegsführung hatte der
       Sicherheitsrat zuvor lediglich Ende November 1990 beschlossen, als er dem
       damaligen irakischen Diktator Saddam Hussein ein Ultimatum setzte, seine
       Besatzungstruppen aus Kuweit bis spätestens zum 15. Januar 1991 abzuziehen.
       
       Während die Ende Februar verabschiedete Sanktionsresolution 1970 gegen
       Libyen noch einstimmig beschlossen worden war, erhielt die von Frankreich
       eingebrachte Resolution 1973 lediglich die Unterstützung von neun weiteren
       Ratsmitgliedern: den USA, Großbritannien, Portugal, Libanon,
       Bosnien-Herzegowina, Kolumbien, Südafrika, Nigeria und Gabun. Die beiden
       Vetomächte Russland und China sowie Indien, Brasilien und Deutschland
       enthielten sich.
       
       Noch bei den anfänglichen Beratungen in der Nacht zum Donnerstag hatten die
       USA sowie die drei afrikanischen Ratsmitglieder zum Teil erhebliche
       Bedenken vorgebracht. Doch im Laufe des Donnerstags vollzog die
       Obama-Administration einen deutlichen Kurswechsel, nicht zuletzt unter
       Druck des Kongresses in Washington. In der Folge stellten auch die drei
       afrikanischen Ratsmitglieder ihre Bedenken zurück, zumal auf ihren Wunsch
       hin noch die Stationierung von Besatzungstruppen ausdrücklich
       ausgeschlossen wurde.
       
       Der etwaige Einsatz militärischer Mittel soll in enger Kooperation mit den
       Staaten der Arabischen Liga stattfinden, die am letzten Samstag mit der
       Mehrheit von 17 ihrer 22 Mitgliedsstaaten die Verhängung einer
       Flugverbotszone über Libyen gefordert hatte. Vor allem mit dieser Forderung
       der Arabischen Liga begründete Chinas UNO-Botschafter Li Baodong, warum
       sein Land sich trotz "weiterhin schwerwiegender Bedenken gegen den Einsatz
       militärischer Mittel" enthalten habe, statt die Resolution durch ein Veto
       zu verhindern. Ähnlich äußerte sich auch Russlands Botschafter Witali
       Tschurkin.
       
       Über die Ermächtigung zur Gewaltanwendung hinaus verschärfte der
       Sicherheitsrat die bereits verhängten Sanktionen. Zudem wurden die
       UN-Mitgliedsstaaten autorisiert, libysche Flugzeuge und Schiffe nach Waffen
       und Söldnern zu durchsuchen sowie an der Reise von und nach Libyen zu
       hindern.
       
       18 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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