# taz.de -- Verfassungsgericht soll prüfen: Grüne wollen Finanzkrise aufarbeiten
       
       > Die Regierung soll über die Bankenaufsicht informieren, fordern Grüne vor
       > dem Verfassungsgericht. Geprüft werden soll, ob die Aufsicht das Desaster
       > hätte verhindern können.
       
 (IMG) Bild: Die Grünen glauben, dass die Bundesregierung bewusst die Aufarbeitung der Finanzkrise erschwert.
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung verhindere die Aufarbeitung der
       Finanzkrise, beklagen die Grünen. "Weil die Regierung Auskünfte auf unsere
       Fragen verweigert, ist die parlamentarische Kontrolle nicht gewährleistet",
       sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, am Dienstag.
       
       Bezüglich der gescheiterten Sächsischen Landesbank und anderer
       Finanzinstitute könne das Parlament deshalb nicht beurteilen, ob die
       staatliche Bankenaufsicht Fehler gemacht habe, sagte der Finanzexperte
       weiter. Um die Informationen von der Regierung doch noch zu erhalten,
       reichen die Grünen nun mit Hilfe des Juristen Christoph Möllers von der
       Humboldt-Universität Berlin eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht
       ein. Zusätzlich wollen die Grünen die Offenlegung der Verträge zum
       umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 erzwingen.
       
       Die ehemalige Sächsische Landesbank war 2007 an den Rand des Bankrotts
       geraten, weil sich ihre Ableger in Irland verspekuliert hatten.
       Landesbanken und das Land Sachsen sprangen mit Milliarden Euro öffentlicher
       Hilfe ein. Schließlich wurde die Sachsen LB von der Landesbank
       Baden-Württemberg übernommen und aufgelöst.
       
       Die Grünen interessiert nun, ob die deutsche Bankenaufsicht ihre
       Kontrollbefugnisse gegenüber der Sachsen-LB wahrgenommen hat. Und ob sie
       das Desaster nicht möglicherweise hätte verhindern können. In mehreren
       parlamentarischen Anfragen baten die Grünen die Bundesregierung deshalb um
       Informationen, an welchen Sitzungen der Landesbank Bankenaufseher
       teilgenommen hatten.
       
       Diese Auskünfte gab die Regierung zunächst nur spärlich. Auf mehrmaliges
       Nachfragen lieferte das Bundesfinanzministerium zwar konkretere
       Informationen - allerdings unter Geheimhaltung. Die Berichte lagen in der
       sogenannten Geheimschutzstelle des Bundestages aus, in der nur Abgeordnete
       und registrierte Mitarbeiter die Papiere einsehen können. Die Folge: Schick
       und andere Experten können die Angaben nicht in der öffentlichen
       Auseinandersetzung verwenden.
       
       Diese Antwortpraxis der Regierung hebele die Informations- und
       Kontrollrechte des Bundestages aus, argumentieren die Grünen und Jurist
       Möllers. Wenn wichtige Informationen nicht öffentlich seien, habe das
       Parlament etwa keine Chance, die Bankenaufsicht zu verbessern.
       
       Möllers und die Grünen rechnen damit, dass das Verfassungsgericht über die
       Klage noch in dieser Legislaturperiode entscheidet.
       
       22 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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