# taz.de -- Schweizer Urteil zu Google Street View: Ueli und Heidi gibts nur noch verpixelt
       
       > Ein Sieg für den obersten Datenschützer der Schweiz: Das
       > Bundesverwaltungsgericht in Bern verlangt von Google Street View die
       > völlige Anonymisierung von Personen und Autokennzeichen.
       
 (IMG) Bild: Auf Google Street View soll man künftig noch schlechter identifizieren können, wer die Fahnen schwingt - wie hier in Interlaken.
       
       BERLIN taz | Die Europa-Zentrale von Google in Zürich boomt. Erst kürzlich
       sind neue Büroräume mit Platz für 300 neue Mitarbeiter angemietet worden.
       Doch auch das helvetische Paradies hat seine Grenzen, wenn es um den
       Datenschutz beim Google-Dienst Street View geht. Dem Züricher
       [1][Tagesanzeiger] zufolge fällte das Schweizerische
       Bundesverwaltungsgericht in Bern am Montag ein Urteil, wonach Google bei
       Street View verschiedene Maßnahmen vornehmen muss, um den Schutz der
       Privatsphäre zu verbessern.
       
       Es war der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Hans Peter Thür, der den
       Konzern vors Gericht gerzerrt hatte. Schon 2009, kurz nach dem erstmaligen
       Erscheinen von Schweizer Straßenansichten bei Google Street View, legte
       Thür Vorschläge für eine Verstärkung des Datenschutzes bei dem Dienst vor,
       die aber sämlichst von Google abgelehnt wurden. Thür reagierte darauf mit
       dem Gang nach Bern, und die Richter folgten nun weitestgehend seinen
       Forderungen.
       
       Wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung zwischen Thür und Google ist die
       Verpixelung von Gesichtern und Autokennzeichen. Laut dem
       Datenschutzbeauftragten werden derzeit rund 98 Prozent aller Gesichter
       automatisch unkenntlich gemacht. Die entsprechenden Programme von Google
       schaffen es nicht, säntliche abgebildete Menschen zu anonymisieren.
       
       Thür fordert aber, dass die Anonymität für Personen im räumlichen Umfeld
       von Einrichtungen wie Frauenhäuser, Gefängissen, Schulen, Gerichten,
       Sozialbehörden und Krankenhäusern garantiert sein müsse. Google, so will es
       jetzt auch das Gerichtsurteil, müsse neben dem Gesicht auch weitere
       individuelle Merkmale wie Hautfarbe oder Kleidung verwischen - notfalls
       auch in mühseliger Handarbeit.
       
       Die Richter halten auch den Einblick in Höfe und Gärten für unzulässig,
       sofern diese auch für den "normalen Passanten" auf der Straße nicht
       einsehbar seien. Lediglich Thürs Forderung, die Aufnahmen von Privatstraßen
       dürften nur nach Einwilligung der Nutzungsberechtigten ins Netz gestellt
       werden, wollte das Bundesverwaltungsgericht nicht entsprechen.
       
       ## Recht am eigenen Bild
       
       Zudem muss Google künftig in Lokalzeitungen über geplante Aufnahmefahrten
       und die Freischaltung der Bilder im Netz informieren. Bisher geschah dies
       nur auf der Startseite von Google Maps.
       
       Google hatte bei der gerichtlichen Anhörung Ende Februar die Forderungen
       des Datenschutzbeauftragten als unverhältnismäßig und politisch motiviert
       zurückgewiesen. Dei Frage stelle sich, warum Google verwehrt werde, was
       andere im Internet und in den Medien ohne weiteres machen dürften, so
       Vertreter des Konzerns. An Google Street View bestehe ein großes
       öffetnliches und privates Interesse.
       
       Die Berner Richter begründeten ihr Urteil vor allem mit dem Recht am
       eigenen Bild. Dieses wiege schwerer als das wirtschaftliche Interesse
       sowohl von Google als auch von deren Nutzern. Prinzipiell dürfe niemand
       ohne seine Zustimmung abgebildet werden, so die Entscheidung. Das gelte
       auch für Bilder, auf denen Personen wie bei Street View nicht im Zentrum
       der Aufnahme stünden.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht bezichtigte Google, für seinen Erfolg die
       Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Kauf zu nehmen. Dies sei mit einer
       Nachbearbeitung vermeidbar. Die ökonomische Existenz des Unternehmens würde
       dadurch nicht gefährdet werden, denn notfalls könnten die Kosten dafür ja
       an die Nutzer des Dienstes weitergegeben werden. Das Urteil kann noch beim
       Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
       
       Datenschützer Hans Peter Thür sagte gegenüber Radio Basel, dass er sich
       trotz des grossen Erfolgs gegen Google nicht als Held sehe. Auf der
       gegnerischen Seite zeigte sich der globale Datenbeauftragte von Google,
       Peter Fleischer, enttäuscht: "Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und
       unterseuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet". Das
       letzte Wort ist tatsächlich noch nicht gesprochen, denn das Zrteil der
       Berner Richter kann vor dem Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
       OP
       
       5 Apr 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/Google-muss-bei-Street-View-alle-Gesichter-verwischen/story/12445888
       
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