# taz.de -- Gleichstellung in der Arbeitswelt: SPD fordert gläserne Gehaltsliste
> Unternehmen sollen offenlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen, fordert
> die SPD in einem Gesetz. Das Ziel: geschlechtsspezifische
> Gehaltsunterschiede abschaffen.
(IMG) Bild: Entgeltgleichheitsgesetz, bildlich dargestellt.
BERLIN taz | Frauen in Deutschland verdienen durchschnittlich 23 Prozent
weniger als Männer. Damit soll endlich Schluss sein, fordert die
SPD-Bundestagsfraktion und will dies nun gesetzlich durchsetzen. Mit einem
sogenannten Entgeltgleichheitsgesetz sollen eklatante Unterschiede in der
Bezahlung von Frauen und Männern künftig vermieden werden. Am Donnerstag
stellten die Sozialdemokraten einen entsprechenden, einstimmig
beschlossenen Gesetzentwurf vor. Er soll noch in diesem Jahr zur Diskussion
und Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden.
Das Papier sieht vor, Unternehmen zu verpflichten, sogenannte
Entgeltstrukturberichte zu erstellen. "Das schafft die notwendige
Transparenz über die betriebliche Bezahlung", sagte Christel Humme,
gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes wiederum soll mit einer Art
Entgeltgleichheitscheck die Berichte prüfen. Wird eine unterschiedliche
Bezahlung von Frauen und Männern bei gleichwertiger Tätigkeit festgestellt,
sollen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Gehälter und Löhne
entsprechend anzupassen. Passiert das nicht, müssen die Firmen mit
Sanktionen rechnen.
Unternehmen mit einem Betriebsrat sollen die Entgeltstrukturberichte in
einem Abstand von etwa drei Jahren vorlegen, Unternehmen ohne Betriebsrat
in kürzeren Abständen. Die Berichte sollen anonym sein, also keine
personenbezogenen Daten enthalten, versicherte Heide Pfarr. Die
wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung hat gemeinsam mit der unabhängigen
Gleichstellungsexpertin Karin Tondorf die Sozialdemokraten bei der
Erstellung des Gesetzentwurfs beraten. Ein Verfahren wie in Schweden und
Norwegen, wo die Gehaltslisten regelmäßig im Internet veröffentlicht
werden, sei "hier nicht vermitttelbar", erklärte Heide Pfarr.
Individuelle Gehaltsverhandlungen, wie sie in der freien Wirtschaft üblich
sind, sollen nach dem Willen der SPD mit dem Gesetz nicht außer Kraft
gesetzt werden. "Dann muss eine Frau bei gleicher Tätigkeit aber auch das
Gleiche bekommen wie ein Mann", sagte Karin Tondorf.
Das Gesetz könnte zudem eine Änderung bei den Anforderungsbeschreibungen in
Tarifverträgen nach sich ziehen. Derzeit verlangt beispielsweise der
Tarifvertrag Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz bei einem Elektriker
und bei einer Verkäuferin ausschließlich "eine abgeschlossene
Berufsausbildung". Der Elektriker verdient aber 2.315 Euro brutto, die
Verkäuferin dagegen nur 1.690 Euro, also 28 Prozent weniger.
7 Apr 2011
## AUTOREN
(DIR) Simone Schmollack
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