# taz.de -- Radikal-islamistische Salafisten: Prediger muss Deutschland verlassen
       
       > Hetzparolen gaben die radikal-islamistischen Prediger Bilal Philips und
       > Pierre Vogel in Frankfurt nicht von sich. Dennoch muss der umstrittene
       > Salafist Philips Deutschland verlassen.
       
 (IMG) Bild: Ausreise nach dem Auftritt: Bilal Philips (l.) muss Deutschland verlassen. Pierre Vogel (r.) kann bleiben.
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Trotz Protesten und juristischen Auseinandersetzungen
       sind die radikal-islamistischen Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips in
       der Bankenstadt Frankfurt aufgetreten. Vor rund 1500 Menschen - streng
       getrennt nach Männern und Frauen - sprachen sie auf dem Roßmarkt in der
       Innenstadt rund zwei Stunden über den "Islam - die missverstandene
       Religion". Der als Hassprediger kritisierte Philips muss Deutschland nun
       jedoch innerhalb von drei Tagen verlassen und darf etwa ein Jahr lang nicht
       mehr einreisen.
       
       Diese von der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwoch veranlasste
       Ausweisungsverfügung sei Philipps im Anschluss an die Kundgebung übergeben
       worden, sagte Polizei-Sprecher Jürgen Linker.
       
       Hetztiraden und Hassparolen hatten die beiden als Hassprediger kritisierten
       Salafisten in ihren Reden nicht von sich gegeben. "Wer eine Stelle findet,
       wo ich zu Hass aufrufe, dem schenke ich 1000 Euro", gab Vogel zu Beginn die
       Richtung vor. Zunächst sprach er auf Arabisch, dann auf Deutsch,
       anschließend übersetzte er den Vortrag des in Jamaica geborenen und in
       Kanada aufgewachsenen Philips sehr frei aus dem Englischen. Dieser ist nach
       Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1972 als 25-Jähriger zum Islam
       übergetreten.
       
       Manche der Zuhörerinnen in Frankfurt trugen Kopftücher, Frauen mit Burka
       durften den abgesperrten Platz nicht betreten - wegen des
       Vermummungsverbots. Hinter einem weißen Lieferwagen - der den Predigern als
       Bühne diente - demonstrierten bis zu 500 Menschen gegen die Kundgebung. Zu
       Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben nicht.
       
       Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische
       Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht gegeben. Er wies in zweiter
       Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des
       Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte die von der Stadt verbotene
       Veranstaltung genehmigt, aber 16 Auflagen erlassen.
       
       ## "Aufstachelung zum Hass wird untersagt"
       
       So durfte die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht "nicht zwangsweise
       durchgesetzt werden". Zugelassen waren zudem "nur solche Reden, Sprechchöre
       und Transparente, die den öffentlichen Frieden wahren". Eine andere Auflage
       lautete: "Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu
       Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt." Und: "Die Menschenwürde
       anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung
       beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden."
       
       Wie Bilal Philips nach Frankfurt gekommen war, war unklar. Das
       Bundesinnenministerium hatte am Nachmittag nach Auskunft eines Sprechers
       keine Erkenntnisse, ob er sich in Deutschland aufhielt. Er soll unter
       anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben. Der
       Grünen-Politiker Volker Beck hatte die Bundesregierung zuvor aufgefordert,
       die Einreise des Mannes zu verhindern und war dabei von Hessens
       Innenminister Boris Rhein (CDU) unterstützt worden.
       
       Philips betonte in Frankfurt, Homosexualität sei zwar eine Sünde, er hasse
       diese Menschen aber nicht, seine eigene Schwester sei auch homosexuell.
       
       Salafistische Prediger wie Philips und Vogel tragen nach Einschätzung von
       Rhein und des Landesamtes für Verfassungsschutz mit ihrer
       demokratiefeindlichen Lehre zur Radikalisierung junger Muslime bei. Der
       Attentäter vom Frankfurter Flughafen vom 2. März sei insbesondere über
       solche Internetseiten und Videos radikalisiert worden. Der 21-Jährige hatte
       zwei US-Soldaten erschossen und zwei schwer verletzt.
       
       Die Salafisten streben nach Darstellung des Verfassungsschutzes in letzter
       Konsequenz einen islamischen Gottesstaat an, in dem wesentliche Grundrechte
       und Verfassungspositionen keine Geltung haben sollen. Im Einzelfall
       akzeptieren sie dabei auch den Einsatz von Gewalt.
       
       21 Apr 2011
       
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