# taz.de -- Streit in Spanien um Google-Suchmaschine: "Recht auf Vergessen"
       
       > In Spanien streiten sich 100 Menschen mit Google über das "Recht auf
       > Vergessen". Die Internet-Nutzer wollen unerwünschte Inhalte verbieten.
       > Google hat Berufung eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Das Internet vergisst nicht - und erst recht nicht die Google-Suchmaschine.
       
       MADRID dapd/taz | Spanische Internetnutzer haben eine Beschwerde gegen
       Google eingereicht. Der Suchmaschinen-Betreiber soll Hinweise auf
       unerwünscht gespeicherte Daten im Netz löschen. Rund neunzig Spanier wollen
       so Verlinkungen auf Inhalte mit ruf- oder geschäftsschädigender Wirkung
       verbieten.
       
       Die spanische Datenschutzbehörde gab den Lösch-Forderern Recht und forderte
       das US-Unternehmen auf, sämtliche Verknüpfungen zum Schutz der Privatsphäre
       von Individuen zu löschen. Damit will die Behörde den betroffenen Personen
       das "Recht auf Vergessen" gewähren. Viele Inhalte seien schon Jahre alt und
       immer noch abrufbar.
       
       Google hat nun in fünf Fällen vor einem madrider Gericht Berufung
       eingelegt. In manchen Beschwerden gehe es nur um banale Peinlichkeiten.
       Aber auch Gerichtsurteile, über die im Netz berichtet worden seien, sollen
       entfernt werden. Aus diesem Grund sehen Experten die Gefahr eines
       Präzedenzfalles, der den freien Zugang zu persönlichen Daten erheblich
       einschränken könnte: "Dies ist erst der Anfang", gab der Leiter der
       spanischen Datenschutzbehörde Artemi Rallo zu bedenken. "Google gibt es
       erst seit 15 Jahren, das Internet ist kaum eine Generation alt und es gibt
       immer mehr Probleme, die die Privatsphäre betreffen", erklärte er.
       
       Der Schönheitschirurg [1][Hugo Guidotti] fand bei der Google-Suche einen
       unerwünschten Artikel in der spanischen Tageszeitung El País im Netz. In
       dem 20 Jahre alten Online-Bericht gehe es um einen Gerichtsprozess, in dem
       eine Frau Guidotti im Jahre 1991 wegen einer schlecht ausgeführten
       Brustoperation auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagte.
       
       Der Arzt wurde zwar damals vor Gericht frei gesprochen, darüber wäre jedoch
       nicht in den Medien berichtet worden. Lediglich die Klage könne man in den
       Hinweisen der Google-Suchmaschine finden. Der Anwalt Guidottis, Gabriel
       Gomez, sieht durch die Google-Verlinkungen einen wirtschaftlichen Schaden
       für seinen Mandanten. Patienten, die auf den Artikel der bekannten
       Tageszeitung stießen, würden zu diesem Arzt nicht mehr gehen.
       
       Der Datenschutzrechtsexperte Rallo betont, zwar gebe es in Spanien kein
       explizites "Recht auf Vergessen", aber das Recht zum Schutz der
       Privatsphäre. Der Fall könnte auch internationale Wellen schlagen - er soll
       vor den europäischen Gerichtshof. Google befürchtet nun für sämtliche
       unerwünschte Inhalte, die durch eine Google-Suche gefunden werden, zur
       Verantwortung gezogen zu werden. Damit würde auch der Zugang zu wichtigen
       Informationen im Netz erheblich beeinträchtigt.
       
       Letzlich hieße ein ensprechendes Urteil in Spanien auch, dass die
       Informationseinschränkung in anderen Ländern vorangetrieben werden könne:
       "Ich glaube nicht, dass ich möchte, dass China darüber entscheiden darf,
       was Google über seine Bürger veröffentlichen darf", sagte Jules Polonetsky
       von der Datenschutzorganisation Future of Privacy Forum in Washington.
       
       26 Apr 2011
       
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 (DIR) Julia Keesen
       
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