# taz.de -- Direkte Demokratie: Kastanienallee unterschriftsreif
       
       > Das Bürgerbegehren gegen den Umbau der Flaniermeile ist zulässig. Die
       > Initiative braucht 8.700 Unterschriften, um einen Entscheid zu erreichen.
       
 (IMG) Bild: Protest: Kastanienallee soll bleiben
       
       Das "Bürgerbegehren Kastanienallee", das sich gegen den Umbau der
       Flaniermeile in Prenzlauer Berg richtet, ist zulässig. Das Bezirksamt
       Pankow hatte bereits so entschieden, jetzt wurde es durch die
       Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Befürworter des Begehrens müssen nun
       8.736 Unterschriften von Wahlberechtigten im Bezirk Pankow sammeln, damit
       ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann.
       
       Seit mehreren Jahren wird über den Umbau der Straße heftig gestritten. Dort
       steht für Autofahrer, Radler und die Tram bisher nur eine Spur pro Richtung
       zur Verfügung. Nach den Plänen von Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner
       (Grüne) soll die Fahrbahn erweitert und dafür die hoperigen Gehwege
       beschnitten werden. Nun beschweren sich Kneipenbetreiber, dass der Gehsteig
       zu klein für Außengastronomie werde; Radfahrer fürchten, dass sich der
       Verkehr beschleunigen werde; Autofahrer wollen nicht auf die 40 Prozent der
       jetzigen Parkplätze verzichten, die durch den Umbau entfallen würden.
       
       Anfang Mai begannen die Bauarbeiten, wurden aber kurz darauf wieder
       gestoppt: Nicht aufgrund des Bürgerzorns, sondern weil die Baustelle zu
       gefährlichen Verkehrssituationen geführt hatte. "Anscheinend wird genauso
       schlampig gebaut, wie schlampig geplant wurde", sagt Matthias Aberle von
       der Bürgerinitiative "Stoppt K21". Er freut sich, dass das Bürgerbegehren
       nun für zulässig erklärt wurde: "Das ist sicher noch nicht alles, aber
       schon mal ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung". Aberle und
       seinen Mitstreitern bleibt jetzt theoretisch noch Zeit bis November, um
       Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen die Unterschriften aber spätestens
       bis Mitte Juni beisammen haben, damit der Bürgerentscheid schon mit der
       Abgeordnetenwahl am 18. September stattfinden kann." Ansonsten dürfte es
       problematisch werden, die notwendigen zehn Prozent der Wahlberechtigten im
       Bezirk Pankow - also rund 29.000 Pankower - für die Abstimmung zu
       mobilisieren.
       
       Bei einem Aktionstag auf der Straße am 14. Mai erwartet die
       Bürgerinitiative mehrere Tausend Besucher. Wenn es ihr gelingt, die nötige
       Zahl an Unterschriften zu sammeln und dies vom Bezirksamt bestätigt wurde,
       dürfen bis zum Bürgerentscheid nur noch Maßnahmen durchgeführt werden, die
       in Einklang mit dem Begehren stehen. Dann könnten vorerst nur noch die
       Gehsteige repariert oder unterirdische Rohre verlegt werden.
       
       Aberle sagt, seine Bürgerinitiative fordere auch den Rückbau der Maßnahmen,
       die noch bis zum Bürgerentscheid durchgeführt werden. Stadtrat Kirchner
       sieht das komplett anders: "Einen Rückbau kann ich zum jetzigen Zeitpunkt
       ausschließen." Hätte die Bürgerinitiative einen Rückbau ermöglichen wollen,
       hätte sie ihn in den Wortlaut des Bürgerbegehrens aufnehmen müssen.
       
       Wenn es tatsächlich zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid kommt, so ist
       das Bezirksamt nicht gesetzlich verpflichtet, sich an ihn zu halten. Eine
       Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres teilte der taz am Mittwoch mit:
       "Er stellt eine Anregung zum Verwaltungshandeln dar und würde keine
       Vollzugspflicht für das Bezirksamt begründen."
       
       Kirchner sagt, bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid müsse man zunächst
       genau prüfen, wie dessen Forderungen mit den gesetzlichen Bestimmungen,
       etwa der Verkehrssicherungspflicht, vereinbar seien.
       
       4 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Fischer
       
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