# taz.de -- Kündigung im Öffentlichen Dienst: Gerichtssache NPDler-Rauswurf
       
       > Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Klage eines
       > rechtsgerichteten Angestellten. Baden-Württemberg sieht durch ihn das
       > "Ansehen der Finanzverwaltung" bedroht.
       
 (IMG) Bild: Dürfen Rechte in der öffentlichen Verwaltung arbeiten? NPD-Demo in Bremen.
       
       FREIBURG taz | Reicht eine aktive NPD-Mitgliedschaft, um einem Angestellten
       im öffentlichen Dienst zu kündigen? Das entscheidet am Donnerstag das
       Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
       
       Konkret geht es um den NPD-Aktivisten L., der seit 2003 bei der
       Oberfinanzdirektion Karlsruhe in der Druckerei arbeitet. 2007 machte der
       Verfassungsschutz den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass L. aktives
       NPD-Mitglied sei. Er leite Veranstaltungen und verschicke im Namen der
       örtlichen NPD Rundbriefe, so der Geheimdienst.
       
       Das Land kündigte L. daraufhin fristlos und sicherheitshalber auch noch
       fristgemäß. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, hieß es zur
       Begründung, die Beschäftigung L.s beschädige das "Ansehen der
       Finanzverwaltung". L. klagte gegen die Kündigung. Er habe seine Arbeit
       "unpolitisch und korrekt" erledigt. Dafür habe er stets positive
       Beurteilungen erhalten. Er stehe voll zur freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung und lehne Neonazismus strikt ab.
       
       Das Landesarbeitsgericht (LAG) erklärte im Juni 2009 die Kündigungen für
       unwirksam. Bei einem Angestellten könne nicht die gleiche Verfassungstreue
       wie bei einem Beamten verlangt werden. Dies würde sonst die Grundrechte der
       Beschäftigen unnötig einschränken. Es komme deshalb nur auf die
       Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes an, so das LAG und stützte sich
       dabei auf alte BAG-Urteile aus den 80er Jahren. Damals ging es um die
       Deutsche Kommunistische Partei (DKP), doch kommt dies nun auch der NPD
       zugute. Bei einem Mitarbeiter der Druckerei reiche die aktive
       Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei für eine Kündigung
       noch nicht aus.
       
       Gegen dieses Urteil reichte das Land Baden-Württemberg Revision ein, über
       die das Bundesarbeitsgericht jetzt entscheiden wird. Derzeit ist L. von der
       Arbeit freigestellt und erneut gekündigt, weil er weiter für NPD aktiv war.
       
       11 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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