# taz.de -- Urteil gegen NPD bestätigt: "Rückführungsbriefe" strafbar
       
       > Das Landgericht bestätigt ein Urteil gegen Funktionär Hähnel: Zehn Monate
       > Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung.
       
 (IMG) Bild: Die NPD findet, ihre politischen Gegner müssten es ertragen, wenn sie "etwas härter angegangen" würden.
       
       Teilnahmslos saß der NPD-Funktionär Jörg Hähnel am gestrigen
       Freitagnachmittag im Gerichtssaal, die Arme vor der Brust verschränkt, den
       Blick gen Boden gerichtet. Einen Freispruch hatte er in seinem
       Berufungsprozess verlangt, doch den verwehrte ihm das Berliner Landgericht
       - und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Dezember
       2010.
       
       Darin war der frühere NPD-Landesvorsitzende wegen Volksverhetzung zu zehn
       Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt
       worden. Dagegen legte Hähnel Berufung ein.
       
       Rund 30 Briefe hatte die NPD im Spätsommer 2009 an Berliner Lokalpolitiker
       mit Migrationshintergrund verschickt. Darin informierte ein
       "Ausländerrückführungsbeauftragter" über einen "Fünf-Punkte-Plan" zur
       Rückführung der Ausländer in ihre "Heimatländer". Dieser Plan wurde auch
       auf der NPD-Homepage online gestellt. Daraufhin durchsuchte die Polizei die
       NPD-Parteizentrale in Köpenick. Sie stellte fest, dass das Schreiben auf
       Hähnels Arbeitscomputer geschrieben worden war.
       
       Während das Gericht für den Aufruf weiterhin Hähnel verantwortlich macht
       und darin eine Aufstachelung zum Hass sieht, verwies dessen Anwalt Wolfram
       Nahrath auf die Meinungsfreiheit. Seiner Ansicht nach handele es sich bei
       den verschickten Briefen um einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung.
       Außerdem müssten es politische Gegner der NPD ertragen, wenn sie "etwas
       härter angegangen" würden. "Das gehört zum politischen Wettstreit", so
       Nahrath. Zudem sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte für die verschickten
       Briefe verantwortlich sei.
       
       Hähnel selbst verweigerte die Aussage und zeigte keinerlei
       Unrechtsbewusstsein. Die vorgeladenen Zeugen mit Migrationshintergrund
       beachtete er schlichtweg nicht. Bei den Empfängern der Briefe löste die
       Argumentation des Anwalts im Gerichtssaal Fassungslosigkeit und
       Kopfschütteln aus.
       
       Zu ihnen gehört auch Gülaysan Karaaslan von der Neuköllner Linkspartei.
       "Ich empfand den Brief als diskriminierend", sagte sie. Zudem habe sie
       Angst um ihre Familie gehabt. Ähnliche Gefühle rief das Schreiben bei dem
       SPD-Bezirksverordneten Vincent Paul aus Treptow-Köpenick. "Dieses Schreiben
       hat mich getroffen, schockiert und verärgert", sagte er. Unweigerlich habe
       Paul an deportiert werdende Menschen denken müssen. "Mein Vater stammt aus
       Somalia, aber deshalb bin ich kein Mensch zweiter Klasse." Dementsprechend
       zufrieden zeigten er und die anderen Empfänger der "Rückführungsbriefe"
       sich nach dem Prozess.
       
       1 Jan 1970
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuel Opitz
       
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