# taz.de -- Verbands-Klagerechte: EuGH stärkt Umweltverbände
       
       > Die EU-Richter haben entscheiden: Umweltschützer dürfen im Interesse der
       > Allgemeinheit klagen. Damit kann der BUND gegen den Bau eines
       > Kohlekraftwerks in Lünen vorgehen.
       
 (IMG) Bild: Schluss mit lustig: Merkel und Röttgen beim Besuch der Kraftwerksbaustelle in Lünen.
       
       STRASSBURG dapd | Entscheidender Sieg für die europäischen
       Umweltorganisationen: Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat in einem
       am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klagerechte von
       Umweltorganisationen deutlich gestärkt.
       
       Künftig dürfen diese auch dann gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen
       vorgehen, wenn sie selbst nicht als Einzelpersonen von Entscheidung
       betroffen sind, diese aber möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die
       Umwelt haben. Bislang waren hier die Klagerechte in Deutschland beschränkt.
       
       In dem den Richtern vorliegenden Fall ging es um den geplanten Bau eines
       Steinkohlekraftwerkes im nordrhein-westfälischen Lünen. Weil die zuständige
       Bezirksregierung Arnsberg keine rechtlichen Bedenken gegen den Bau hatte,
       erteilte sie im Mai 2008 dafür eine Teilgenehmigung. Dies sah der Bund für
       Umwelt und Naturschutz (BUND) anders, da sich im Umkreis von bis zu 8
       Kilometern fünf sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete befinden. Er erhob
       beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Klage auf Aufhebung der Bescheide,
       weil dies nach seiner Auffassung gegen EU-Recht, nämlich die sogenannte
       Habitatrichtlinie verstoße.
       
       ## Umweltverbände als Anwälte der Allgemeinheit
       
       ## 
       
       Das sah das Gericht ebenso. Allerdings hatten die Richter Zweifel, ob die
       Umweltorganisation das Recht habe, gerichtlich gegen die Entscheidung
       vorzugehen, da diese nicht als Einzelperson in ihren Rechten verletzt war.
       Die Straßburger Richter räumten dem BUND nun Klagerecht ein. Die
       Mitgliedstaaten müssten der betroffenen Öffentlichkeit mit einem
       ausreichendes Interesse einen weiten Zugang zu Gerichten zu gewähren,
       urteilten sie.
       
       Der BUND begrüßte das Straßburger Urteil als herausragenden Erfolg zur
       Stärkung der Bürgerrechte. Nun könnten Umweltverbände in Deutschland und
       überall in Europa künftig "die umfassende gerichtliche Überprüfung der
       Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Bauvorhaben und Industrieanlagen erwirken",
       erklärte BUND-Vorsitzender Klaus Brunsmeier.
       
       12 May 2011
       
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