# taz.de -- Lohndumping bei christlichen Leiharbeitern: Unternehmen sollen büßen
       
       > Nach dem Urteil gegen die christliche Scheingewerkschaft CGZP fürchten
       > Arbeitgeber deftige Nachzahlungen. Leiharbeiter und Sozialkassen können
       > dagegen hoffen.
       
 (IMG) Bild: Auch hier ärgert man sich: Hauptstadtbüro des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands.
       
       BERLIN taz | Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegen die
       christliche Leiharbeitsgewerkschaft CGZP sorgt bei den Unternehmen für
       Unruhe. "Das ist kein guter Tag für die Zeitarbeit und die gesamte deutsche
       Wirtschaft", kommentierte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes
       Mittelständische Personaldienstleister (AMP) den Ausgang des Verfahrens.
       
       Tausende von Unternehmen seien unter Umständen in ihrem Bestand bedroht, so
       Mumme. Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen und die Sozialkassen können hingegen
       auf erkleckliche Nachzahlungen von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen
       hoffen.
       
       Das BAG hatte am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass die
       Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
       Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die Gewerkschaft
       hatte seit 2003 mit Arbeitgebern drei Flächentarif- und über 200
       Haustarifverträge für rund 200.000 Leiharbeiter abgeschlossen und zum Teil
       Billigstundenlöhne von unter 5 Euro festgeschrieben.
       
       Das BAG traf am Dienstag zwar keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der alten
       Tarifverträge, weil es die CGZP nur mit Blick auf ihre gegenwärtige
       Struktur beurteilte. Doch für Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an
       der Universität Münster, "ist die Sache relativ klar". Schüren erwartet,
       dass das Arbeitsgericht Berlin, an dem Prozesse in Sachen CGZP ruhen, weil
       das Gericht auf die BAG-Entscheidung gewartet hatte, die Verfahren jetzt
       alle im Sinne der Beschäftigten entscheidet.
       
       Das würde bedeuten: Die alten Tarifverträge würden für ungültig erklärt und
       die Verleihbetriebe müssten den Leiharbeitern die Differenz zwischen altem
       Lohn und dem Lohn der Stammbelegschaft nachbezahlen. Bei den Sozialkassen
       liegen die Dinge etwas anders. Hier könnten nicht nur auf die Verleiher,
       sondern auch die Entleihbetriebe stattliche Nachzahlungsforderungen
       zukommen.
       
       Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, forderte die
       Sozialversicherungsträger auf, "sich die Finanzmittel zu sichern, die ihnen
       durch Lohndumping verloren gegangen sind". Experten schätzen, dass den
       Kassen 2 bis 3 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge zufließen
       könnten.
       
       Bei der Deutschen Rentenversicherung prüfe man derzeit, welche Konsequenzen
       das Urteil des Bundesarbeitsgerichts habe, teilte deren Sprecher mit. Die
       schriftliche Urteilsbegründung des BAG wird für Ende Februar erwartet.
       
       15 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Unterbezahlung von Leiharbeitern: CDU will Lohndumper schonen
       
       Ein Gericht entschied: Firmen müssen die Löhne von unterbezahlten
       Leiharbeitern nachzahlen. Nun wollen CDU-Politiker das Urteil außer Kraft
       setzen.
       
 (DIR) Christliche Gewerkschaften: Firmen müssen Lohn nachzahlen
       
       Das Berliner Arbeitsgericht verwirft auch die alten von den christlichen
       Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge. Viele Leiharbeiter können
       rückwirkend mehr Lohn fordern.
       
 (DIR) DGB legt Studie vor: Jeder achte Leiharbeiter ist arm
       
       Laut einer DGB-Untersuchung brauchen immer mehr Leiharbeiter zusätzlich
       Hartz-IV-Bezüge. Festangestellte haben oft doppelt so viel Lohn wie ihre
       Leih-Kollegen.
       
 (DIR) Christliche Gewerkschaften: Gericht verbietet Lohndumper
       
       Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften ist nach einem Urteil in
       letzter Instanz nicht tariffähig. Andere Gewerkschaften und Politiker
       begrüßen das Urteil