# taz.de -- Aufarbeitung der Militärdiktatur: Keine Gerechtigkeit in Uruguay
       
       > Uruguays Militärs werden straflos davonkommen. Für Verbrechen der Junta
       > sollen die üblichen Verjährungsfristen gelten, nicht die für "Verbrechen
       > gegen die Menschlichkeit".
       
 (IMG) Bild: Straßenszene in Montevideo. Die Verbrechen der Junta bleiben wohl ungesühnt.
       
       BUENOS AIRES taz | Die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der
       Militärdiktatur in Uruguay hat einen weiteren schweren Rückschlag erlitten.
       Nachdem sich das Parlament im vorigen Monat nicht auf die Aufhebung des
       Amnestiegesetzes einigen konnte, hat jetzt der Oberste Gerichtshof
       entschieden, dass die Verbrechen während der Diktatur als ganz normale
       Verbrechen einzustufen seien und nicht als Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit.
       
       Damit ist nach Auffassung der Richter das gewaltsame Verschwindenlassen von
       Personen als gewöhnlicher Mord abzuurteilen. Während Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit nicht verjähren, gelten bei gewöhnlichen Verbrechen die
       üblichen Verjährungsfristen. Morde während der Diktatur verjähren am
       kommenden 1. November.
       
       Im dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte die Staatsanwältin Mirtha
       Guianze gefordert, dass die Verurteilung zweier ehemaliger Militärs wegen
       28fachen Mordes zu lebenslanger Haft auch wegen des Straftatbestands des
       gewaltsamen Verschwindenlassens erfolgen müsse.
       
       ## Straftatbestand "gewaltsames Verschwindenlassen"
       
       In ihrem Urteil bestätigten die obersten Richter zwar die Verurteilung der
       beiden Militärs, lehnten aber eine Verurteilung wegen Verschwindenlassens
       ab. Nach Meinung der obersten Richter kann der erst 2006 eingeführte
       Straftatbestand des Verschwindenlassens nicht rückwirkend angewandt werden.
       Zudem sei es offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft einen
       Präzedenzfall schaffen wolle, was die Richter ausdrücklich ablehnten.
       
       Unter der Diktatur von 1973 bis 1985 wurden in Uruguay rund 40.000 Menschen
       inhaftiert und die meisten davon gefoltert. Viele politische Gegner wurden
       ermordet. Das Schicksal von knapp 200 Verschwundenen ist bis heute unklar.
       Ein Amnestiegesetz von Dezember 1986 sichert allen Polizei- und
       Militärangehörigen Straffreiheit für vor dem 1. März 1985 begangene
       Verbrechen zu. Alle Versuche, das Gesetz aufzuheben, scheiterten bisher.
       Nur in wenigen Ausnahmefällen kam es zu Verurteilungen. Während das
       Amnestiegesetz weiter gilt und erst in einigen Jahren wieder im Parlament
       verhandelt werden kann, verjähren die schlimmsten Verbrechen Ende des
       Jahres. Uruguays Militärs haben wieder gute Chancen, straflos
       davonzukommen.
       
       3 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
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