# taz.de -- Aufarbeitung der Militärdiktatur: Keine Gerechtigkeit in Uruguay
> Uruguays Militärs werden straflos davonkommen. Für Verbrechen der Junta
> sollen die üblichen Verjährungsfristen gelten, nicht die für "Verbrechen
> gegen die Menschlichkeit".
(IMG) Bild: Straßenszene in Montevideo. Die Verbrechen der Junta bleiben wohl ungesühnt.
BUENOS AIRES taz | Die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der
Militärdiktatur in Uruguay hat einen weiteren schweren Rückschlag erlitten.
Nachdem sich das Parlament im vorigen Monat nicht auf die Aufhebung des
Amnestiegesetzes einigen konnte, hat jetzt der Oberste Gerichtshof
entschieden, dass die Verbrechen während der Diktatur als ganz normale
Verbrechen einzustufen seien und nicht als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Damit ist nach Auffassung der Richter das gewaltsame Verschwindenlassen von
Personen als gewöhnlicher Mord abzuurteilen. Während Verbrechen gegen die
Menschlichkeit nicht verjähren, gelten bei gewöhnlichen Verbrechen die
üblichen Verjährungsfristen. Morde während der Diktatur verjähren am
kommenden 1. November.
Im dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte die Staatsanwältin Mirtha
Guianze gefordert, dass die Verurteilung zweier ehemaliger Militärs wegen
28fachen Mordes zu lebenslanger Haft auch wegen des Straftatbestands des
gewaltsamen Verschwindenlassens erfolgen müsse.
## Straftatbestand "gewaltsames Verschwindenlassen"
In ihrem Urteil bestätigten die obersten Richter zwar die Verurteilung der
beiden Militärs, lehnten aber eine Verurteilung wegen Verschwindenlassens
ab. Nach Meinung der obersten Richter kann der erst 2006 eingeführte
Straftatbestand des Verschwindenlassens nicht rückwirkend angewandt werden.
Zudem sei es offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft einen
Präzedenzfall schaffen wolle, was die Richter ausdrücklich ablehnten.
Unter der Diktatur von 1973 bis 1985 wurden in Uruguay rund 40.000 Menschen
inhaftiert und die meisten davon gefoltert. Viele politische Gegner wurden
ermordet. Das Schicksal von knapp 200 Verschwundenen ist bis heute unklar.
Ein Amnestiegesetz von Dezember 1986 sichert allen Polizei- und
Militärangehörigen Straffreiheit für vor dem 1. März 1985 begangene
Verbrechen zu. Alle Versuche, das Gesetz aufzuheben, scheiterten bisher.
Nur in wenigen Ausnahmefällen kam es zu Verurteilungen. Während das
Amnestiegesetz weiter gilt und erst in einigen Jahren wieder im Parlament
verhandelt werden kann, verjähren die schlimmsten Verbrechen Ende des
Jahres. Uruguays Militärs haben wieder gute Chancen, straflos
davonzukommen.
3 Jun 2011
## AUTOREN
(DIR) Jürgen Vogt
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