# taz.de -- Forderung nach Entschädigung: Theaterdonner der Atomkraft-Bosse
       
       > Die AKW-Betreiber wollen den Atomkompromiss nicht einfach so hinnehmen
       > und drohen der Regierung mit Klage. Erfolgsaussichten? Gleich Null.
       
 (IMG) Bild: Entschädigung: Stromkonzerne wehren sich gegen den Atomkonsens.
       
       BERLIN taz | Die AKW-Betreiber drohen Klagen gegen den geplanten
       Atomausstieg an. Die Erfolgsaussichten sind allerdings nicht sehr hoch. Sie
       werden wohl nicht einmal moderate Entschädigungen erstreiten können.
       
       Die Rücknahme der 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung schmälert zwar
       die Gewinne der Konzerne RWE, Eon, EnBW und Vattenfall um rund 22
       Milliarden Euro. Diese Summe können sie aber auf keinen Fall einklagen. Das
       Grundgesetz schützt keine bloßen Gewinnerwartungen. Der Bundestag kann die
       Gesetze auch dann ändern, wenn dies Profitaussichten von Unternehmen
       schmälert.
       
       Anders sieht es mit den Investitionen in die AKWs aus. Diese sind vom
       Grundrecht auf Eigentum geschützt, weshalb eine vorzeitige Abschaltung
       vermeintlich sicherer Anlagen zu Entschädigungsansprüchen führen könnte. Um
       solche Ansprüche zu vermeiden, hatte Rot-Grün 2002 den Konzernen großzügige
       Restlaufzeiten gewährt. Nach 32 Jahren sollten die Investitionen
       amortisiert und ein angemessener Gewinn erwirtschaftet sein.
       
       ## AKW-Betreiber fürchten schlechten Absatz für Reststrom
       
       Auch die Regierung Merkel geht nun davon aus, dass bei einer
       "Regellaufzeit" von 32 Jahren die Rechte der AKW-Betreiber ausreichend
       gewahrt sind. Wenn ein AKW nach dem neuen Atomgesetz vorzeitig stillgelegt
       werden muss, könne die Reststrommenge auf andere AKWs übertragen werden.
       
       Die Betreiber befürchten nun, dass sie für manche Reststrommenge keinen
       Abnehmer mehr finden oder nur einen schlechten Preis erhalten können. Ob
       das stimmt, muss sich erst noch zeigen - und selbst dann folgt daraus nicht
       automatisch ein Entschädigungsanspruch. Schließlich war die Gewährung von
       32 Betriebsjahren ein großzügiges Angebot von Rot-Grün.
       
       Ein Gutachten des Wuppertal-Klima-Instituts kam 2000 zum Schluss, dass sich
       die AKWs bereits nach 27 Jahren amortisiert und mit einem Gewinn verzinst
       haben, der der Rendite öffentlicher Anleihen entspricht. Es ist also noch
       viel Spielraum für eine entschädigungsfreie Stilllegung von AKWs.
       
       Eon-Chef Johannes Teyssen hat zudem mit Klage gedroht, weil die Regierung
       die Brennelementesteuer beibehalten will. Die Regierung hatte die neue
       Steuer 2010 aber offiziell gar nicht mit längeren Laufzeiten begründet.
       Letztlich wird es also eher um den Vorwurf gehen, dass Energie doppelt
       besteuert werde und dies gegen eine EU-Richtlinie verstoße. Gegen eine
       ähnliche Steuer in Schweden ist die EU aber nicht vorgegangen. Auch bei
       dieser Drohung handelt es sich also um Theaterdonner.
       
       8 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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