# taz.de -- Abstimmung im Bundestag: PID könnte zulässig bleiben
       
       > Nach langer Debatte entscheidet das Parlament über Gentests an Embryonen.
       > Viele Abgeordnete sind unentschlossen. Am Ende bleibt vielleicht alles,
       > so wie es ist.
       
 (IMG) Bild: Bis zuletzt erhitzt die heikle ethische Frage der Gentests an Embryonen die Gemüter.
       
       BERLIN taz | Wenige Stunden vor der Abstimmung über die
       [1][Präimplantationsdiagnostik] (PID) im Bundestag am Donnerstag zeichnet
       sich eine relative Wahrscheinlichkeit dafür ab, dass die PID weiterhin in
       Deutschland in bestimmten Fällen angewendet werden darf. Grund hierfür ist
       das parlamentarische Abstimmungsverfahren, für das sich der Ältestenrat
       ausgesprochen hat.
       
       Danach soll über die [2][drei vorliegenden Gesetzentwürfe] (Totalverbot;
       Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen; Verbot mit großzügigen
       Ausnahmen) im Stimmzettelverfahren abgestimmt werden. Die beiden
       Gesetzentwürfe, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten, kommen
       in einen zweiten Wahlgang. Dies dürften, gemessen an der Zahl der
       bisherigen Unterstützer, der Antrag auf Totalverbot einerseits sein
       (bislang 192 Unterstützer) sowie der Antrag auf ein Verbot mit großzügigen
       Ausnahmen andererseits (bislang 215 Unterstützer).
       
       Aus diesem zweiten Wahlgang wiederum geht sodann entweder ein Gesetzentwurf
       als Sieger hervor. Oder aber es erreicht (aufgrund zahlreicher Enthaltungen
       oder Neinstimmen; immerhin 178 Abgeordnete sind bislang noch
       unentschlossen) keiner der beiden Entwürfe die notwendige Mehrheit der
       abgegebenen Stimmen. In diesem Fall gäbe es weiterhin keine gesetzliche
       Regelung der PID. Stattdessen würde der [3][Beschluss des
       Bundesgerichtshofs] von 2010 gelten. Danach ist die PID mit dem deutschen
       Embryonenschutzgesetz vereinbar - und somit nur mit wenigen Einschränkungen
       grundsätzlich zulässig.
       
       Die Gruppe der 36 Unterstützer um die Abgeordneten René Röspel (SPD) und
       Priska Hinz (Grüne), die ein Verbot mit sehr eingeschränkten Ausnahmen
       fordern und dies zuletzt als "Kompromiss" bewarben, will nach Informationen
       der taz im zweiten Wahlgang mit Nein gegen die beiden verbliebenen
       Gesetzentwürfe stimmen. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass kein
       Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.
       
       Röspel kündigte an, mit einer Debatte zur Geschäftsordnung am Donnerstag
       erreichen zu wollen, dass der Abstimmungsmodus noch kurzfristig verändert
       wird. Würde über die drei Gesetzentwürfe einzeln und nacheinander
       abgestimmt, dann sei das fairer, weil es die Chancen seines eigenen
       Gesetzentwurfs erhöhe, findet Röspel. Er hatte auf die Stimmen der vielen
       unentschlossenen Parlamentarier gehofft. Die Erfolgsaussichten für eine
       Änderung des Abstimmungsverfahrens sind angesichts des Votums des
       Ältestenrats aber eher gering.
       
       6 Jul 2011
       
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