# taz.de -- Straßburger Urteil zu Waffen-SS-Massaker: Griechen werden nicht entschädigt
       
       > Griechische Opfer-Nachfahren können keinen Schadensersatz für deutsche
       > Kriegsverbrechen einklagen. Das entschied jetzt der Gerichtshof für
       > Menschenrechte in Straßburg.
       
 (IMG) Bild: Besuchte auch das Museum in Distomo: Griechenlands Ministerpräsident George Papandreou.
       
       FREIBURG taz | Die Opfer-Nachfahren eines Massakers der Waffen-SS von 1944
       in Griechenland können in Deutschland keine Entschädigung einklagen. Der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies jetzt
       eine Beschwerde des Griechen Argyris Sfountouris als unzulässig zurück.
       
       Sfountouris hatte als Vierjähriger das Massaker von Distomo überlebt, dabei
       aber seine ganze Familie verloren. Mehr als zweihundert Dorfbewohner,
       überwiegend Frauen und Kinder, starben damals. Diese "Sühnemaßnahme", der
       überwiegend Frauen und Kinder zum Opfer fielen, erfolgte als Rache für
       einen Partisanenüberfall in der Gegend. Deutschland hat zwar anerkannt,
       dass es sich hierbei um ein Kriegsverbrechen handelte, will aber keinen
       Schadensersatz zahlen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
       
       Den Rechtsweg in Deutschland hatte Sfountouris bereits ausgeschöpft.
       Zuletzt entschied 2006 das Bundesverfassungsgericht gegen den
       Wissenschaftler, der gemeinsam mit seinen drei Schwestern klagte.
       Völkerrechtlich könnten Einzelpersonen mit Blick auf das Prinzip der
       "Staatenimmunität" keinen individuellen Ausgleich von Kriegsverbrechen
       einklagen. Möglich sei nur, dass die Staaten nach dem Krieg Reparationen
       vereinbaren.
       
       Einen Amtshaftungsanspruch nach deutschem Recht hielten die
       Verfassungsrichter zwar grundsätzlich für möglich, doch könnten sich die
       griechischen Kläger hierauf nicht berufen, da Griechenland in den
       40er-Jahren deutschen Klägern auch keine Amtshaftung gewährt hätte, so die
       kleinliche Argumentation aus Karlsruhe.
       
       ## Keine Verpflichtungen aus Vorgängerstaaten
       
       Hiergegen zog Sfountouris zum EGMR nach Straßburg. Doch auch das von 47
       Staaten getragene Gericht des Europarats lehnte die Klage jetzt ab. Die
       Europäische Menschenrechtskonvention enthalte keine Verpflichtung,
       Schadensersatz für das Unrecht von Vorgängerstaaten zu leisten. Nur wenn
       entgegen der nationalen Rechtslage eine Entschädigung verweigert wird, sei
       das Recht auf Eigentum verletzt. In Deutschland konnte Sfountouris aber
       aufgrund der hiesigen Rechtslage gar nicht erwarten, eine Entschädigung zu
       bekommen, so die Straßburger Richter. Ihr Beschluss ist rechtskräftig. (Az:
       24120.06)
       
       In Griechenland hatten die Kläger zunächst mit Klagen gegen Deutschland
       Erfolg. Zeitweise war das Goethe-Institut in Athen beschlagnahmt, um aus
       dem Erlös Entschädigungen zu zahlen. Am Ende scheiterte eine Vollstreckung
       in Griechenland aber auch am Prinzip der Staatenimmunität.
       
       Mehr Erfolg hatten die griechischen Kläger bisher in Italien. Dort gingen
       die Gerichte bis in die höchste Instanz davon aus, dass die
       Staatenimmunität bei Menschenrechtsverletzungen nicht gilt, selbst wenn es
       um Vorfälle vor Jahrzehnten geht. Die Kläger könnten deshalb deutsches
       Staatseigentum in Italien verwerten. Die Bundesregierung hat dagegen jedoch
       2008 den Internationalen Gerichtshof der UNO (IGH) in Den Haag angerufen,
       der noch nicht entschieden hat.
       
       Ein Dekret der italienischen Regierung hat die Vollstreckung der
       griechischen Urteile in Italien inzwischen gestoppt, bis der IGH
       entschieden hat. Das Prinzip der Staatenimmunität soll verhindern, dass
       einzelne Ermittlungsbehörden oder Gerichte nach einer (vermeintlichen)
       Straftat internationale Spannungen mit unüberschaubaren Folgen auslösen
       können. Auch nach einem Krieg können Einzelpersonen bisher keinen
       Schadensersatz einklagen, um die Nachkriegssituation nicht durch unzählige
       Privatprozesse mit gigantischen Forderungen zu belasten.
       
       6 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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