# taz.de -- Anti-Islam-Hetze auf PI-News: "Nicht einheitlich verfassungswidrig"
       
       > Das einflussreiche Blog "Politically Incorrect" wird im Bericht des
       > Verfassungsschutzes weiterhin ausgespart. Die Voraussetzungen für eine
       > Aufnahme seien nicht gegeben.
       
 (IMG) Bild: Eine Muslimin gedenkt der Toten in Oslo.
       
       FREIBURG taz | Die Szene der radikalen Islamfeinde ist kein offizielles
       Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. "Wir haben die Szene zwar im
       Blick, aber die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme in den
       Verfassungsschutzbericht sind nicht erfüllt", sagte eine Sprecherin des
       Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) der taz.
       
       Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2010 wird Islamkritik an zwei
       Stellen ausdrücklich erwähnt. So heißt es im Kapitel zur NPD, sie rücke die
       Agititation gegen den Islam zunehmend ins Zentrum ihrer Kampagnen. Auch
       versuche sie, das Sarrazin-Buch "Deutschland schafft sich ab" für eigene
       Zwecke zu nutzen, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Die
       "Islamkritik" und Sarrazins Thesen werden also nicht als Problem
       geschildert, sondern als von der NPD benutztes Thema.
       
       Als "Verdachtsfall" für verfassungswidrige Bestrebungen werden immerhin die
       Organisationen Pro Köln und Pro NRW aufgeführt. Erwähnt wird zum Beispiel
       ein Antiminarettkongress im Jahr 2009.
       
       Unerwähnt hingegen bleibt das Zentralorgan der deutschen Islamfeinde, das
       Blog "Politically Incorrect" (PI). Aus einer vermeintlichen
       Verteidigungshaltung heraus warnt PI vor einer "sich ankündigenden
       religiösen Diktatur in Deutschland". Das einflussreiche Blog wird täglich
       rund 60.000-mal angeklickt. Auf seiner Homepage werden bundesweit 52
       "PI-Gruppen" aufgeführt.
       
       "PI ist nicht rechtsextremistisch", erklärt der Verfassungsschutz.
       Schließlich sei das Blog proisraelisch, proamerikanisch und bekenne sich
       nachdrücklich zum Grundgesetz. Seit dem Jahr 2002 gehört es zwar auch zu
       den Aufgaben des Verfassungsschutzes, Bestrebungen "gegen den Gedanken der
       Völkerverständigung" zu beobachten. Die Hetze gegen Muslime in Deutschland
       sei damit aber nicht gemeint, zumal Muslime auch keinem einheitlichen Volk,
       sondern einer Religion angehörten. Beobachtet werden auf dieser Grundlage
       aber zum Beispiel deutsche islamistische Gruppen, die im Ausland, etwa im
       Nahostkonflikt, Gewalt propagieren.
       
       Bleibt für den Verfassungsschutz die Frage, ob PI gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung agitiert. Zu der einst vom
       Bundesverfassungsgericht definierten Grundordnung gehören unter anderem die
       Grundrechte - auch die von hier lebenden Muslimen. "Es fehlt bei PI an
       einem einheitlich verfassungswidrig orientierten Personenzusammenschluss",
       so die Sprecherin der Behörde. Deshalb liege keine "Bestrebung" im Sinne
       des Verfassungsschutzgesetzes vor.
       
       Und weil die Antiislamhetzer nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden,
       weiß dieser auch nicht, wie groß und gewaltbereit dieses Spektrum ist. Der
       Geheimdienst lässt sogar offen, ob er weiß, wer PI derzeit betreibt. "Wir
       wussten es", sagt die Sprecherin sybillinisch. Der PI-Gründer und Lehrer
       Stefan Herre hat die Seite im Jahr 2007 angeblich an unbekannte Personen im
       Ausland abgegeben.
       
       26 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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