# taz.de -- Entschädigung wegen Folterandrohung: 3.000 Euro für Magnus Gäfgen
       
       > Das OLG Frankfurt bestätigt: Der Kindermörder Magnus Gäfgen, dem die
       > Polizei Folter androhte, erhält 3.000 Euro vom Land Hessen.
       
 (IMG) Bild: Hat Recht bekommen: Magnus Gäfgen (links).
       
       FRANKFURT/MAIN taz | Der Entführer und Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält vom
       Land Hessen 3.000 Euro Entschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt
       lehnte in vollem Umfang die Berufung des Landes Hessen ab. Ob Gäfgen das
       Geld ausbezahlt wird, ist aber noch offen.
       
       Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler
       entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen bei der Übergabe des Lösegeldes
       festgenommen wurde, versuchte die Polizei den Aufenthaltsort des
       vermeintlich noch lebenden Jungen herauszubekommen.
       
       Als Gäfgen immer weiter log, wies der Frankfurter Polizeivizepräsident
       Wolfgang Daschner einen Polizisten an, Gäfgen die Zufügung von Schmerzen
       anzudrohen. Die Drohung hatte aber nur bedingt Erfolg. Gäfgen führte die
       Polizisten zur Leiche des Jungen. Später wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft
       wegen Mordes verurteilt. Daschner und der Polizist erhielten eine
       strafrechtliche Verwarnung.
       
       Vor einem Jahr sprach das Landgericht Frankfurt Gäfgen 3.000 Euro
       Entschädigung für die Folterdrohung zu. Das Land Hessen fand dies aber
       inakzeptabel und ging in Berufung. Ohne Erfolg. Wie der Vorsitzende
       OLG-Richter Ulrich Stump ausführte, hatte das OLG keine Alternative, als
       die Entschädigung zu bestätigen.
       
       ## Entscheidung des Gerichtshofs für Menschenrechte
       
       Er verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
       Menschenrechte in Straßburg aus dem Jahr 2010. Dort war festgestellt
       worden, dass Gäfgen eine „unmenschliche Behandlung“ erfahren hatte, die
       durch das minimale Strafurteil gegen Daschner nicht aufgewogen wurde.
       Deshalb müsse Gäfgen eine Entschädigung erhalten.
       
       „Wenn wir ihm die Entschädigung verweigert, kann der Kläger erneut den
       Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen“, erklärte Richter
       Stump. „Dies ist eine symbolische Entschädigung.“
       
       Nach derzeitigem Stand wird das Geld aber nicht an Gäfgen ausgezahlt. Weil
       dieser sich 2006 für zahlungsunfähig erklärt hat, erhob der
       Insolvenz-Treuhänder Anspruch auf das Geld und bekam ihn rechtskräftig
       zugesprochen. Ob Gäfgen hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegt, konnte
       sein Anwalt Michael Heuchemer nach der Urteilsverkündung noch nicht sagen.
       (Az. 1 U 201/11)
       
       10 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Todesstrafe
 (DIR) Entschädigung
       
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