# taz.de -- Neues Unterhaltsrecht: Bayern will Korrekturen
       
       > Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Mütter
       > Vollzeit arbeiten, wenn ihr Kind drei ist. Bayerns Justizministerin will
       > die harte Linie korrigieren.
       
 (IMG) Bild: Das neue Unterhaltsrecht erhöht die Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Mutter.
       
       FREIBURG taz | Muss eine geschiedene Mutter ab dem 3. Geburtstag des Kindes
       sofort wieder Vollzeit arbeiten? Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht dies im
       Grundsatz. Der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) ist das aber
       zu schematisch. Sie droht deshalb mit einer Initiative zur Änderung des
       Unterhaltsrechts.
       
       Bis 2008 galt im Unterhaltsrecht das so genannte 0/8/15-Modell. Danach
       konnte der betreuende Elternteil (meist die Mutter) nach einer Scheidung in
       der Regel bis zum achten Geburtstag des Kindes zu Hause bleiben. Der
       Ex-Mann musste dabei neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt an die
       Mutter bezahlen. Ein volle Berufstätigkeit wurde von der Mutter erst nach
       dem 15. Lebensjahr des Kindes gefordert.
       
       Seit 2008 gilt aber ein neues Unterhaltsrecht. Es erhöht die
       Eigenverantwortlichkeit der Geschiedenen, sie sollen schneller wieder in
       ihren Beruf zurückkehren. Außerdem werden geschiedene und nicht-eheliche
       Eltern beim Betreuungsunterhalt weitgehend gleichgestellt. Konkret heißt es
       im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen
       wegen Pflege oder Erziehung eines Kindes für mindestens drei Jahre nach der
       Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhalts verlängert sich,
       solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange
       des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu
       berücksichtigen." (Paragraph 1570)
       
       Zunächst beruhigte der BGH die besorgten Mütter: "Der Gesetzgeber will der
       Mutter ja nicht sofort nach Ablauf der drei Jahre einen Vollzeitjob
       zumuten, sondern ihr einen schrittweisen Übergang ermöglichen", sagte
       Meo-Micaela Hahne, die Vorsitzende des 12. Zivilsenats, in einem
       Spiegel-Interview, "sie braucht ja Zeit zum Abholen, Einkaufen, Zubereiten
       des Abendessens, für den Haushalt." Und weiter: "Wenn die Mutter Kita und
       Job in der Nähe hat, kann man ihr vielleicht schon zumuten, dass sie, wenn
       das Kind sieben oder acht Jahre alt ist, normal und gesund ist, eine
       Ganztagestätigkeit übernimmt."
       
       ## Der Ton im Gesetz wurde inzwischen rauher
       
       Entsprechend fielen auch die ersten BGH-Urteile aus. Im Juli 2009 warnte
       Hahnes Senat zum Beispiel vor einer "überobligatorischen Belastung" der
       Mütter bei einer Vollzeit-Tätigkeit. "Denn selbst wenn ein Kind ganztags in
       einer öffentlichen Einrichtung betreut und erzogen wird, kann sich bei der
       Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreungsbedarf ergeben",
       schrieben die Richter, "gerade bei kleineren Kindern". Es sei daher nur von
       einer "eingeschränkten Berufstätigkeit" auszugehen.
       
       In jüngeren Urteilen ist der Ton aber deutlich rauher. Danach sehe das
       Gesetz nur einen "auf drei Jahre befristeten" Basisunterhalt vor. Wenn
       dieser "aus Gründen der Billigkeit" trotz ausreichenden Kita-Angebots
       verlängert werden soll, müsse die Mutter im Einzelfall die Sondersituation
       beweisen, etwa ein psychische Auffälligkeit des Kindes. Auch eine
       "überobligaorische Belastung" der Mütter durch Vollzeitarbeit und
       Kinderbetreuung könne "nicht pauschal" angenommen werden. Für alles
       verlangt der BGH konkrete Beweise im Einzelfall, mit allgemeinen
       Ausführungen, etwa zum Betreuungsbedarf eines ehemaligen Pflegekindes, gibt
       er sich nicht zufrieden.
       
       Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigt sich besorgt: "Sollte sich
       eine schematische Rechtsprechung des BGH verfestigen, wonach die Mutter in
       der Regel ab dem dritten Lebensjahr des Kindes Vollzeit arbeiten muss, wird
       Bayern versuchen, das über eine Bundesratsintiative zu korrigieren." Ihr
       gehe es dabei um das Kindeswohl, nicht um die betreuenden Frauen.
       
       Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       untersucht schon seit Monaten die Unterhaltsreform auf "Effekte, die nicht
       beabsichtigt waren." Sie will dabei prüfen, "ob die Umstände des
       Einzelfalls wirklich ausreichend berücksichtigt werden." Wann die Prüfung
       beendet ist, ließ das Ministerium offen.
       
       8 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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