# taz.de -- Zweifel an Unterhaltrechts-Reform: Ministerin bekommt "körbeweise" Post
       
       > Langjährige Hausfrauen, die sich scheiden lassen, haben bei der
       > Unterhaltsreform 2008 verloren. Da zeigt sich selbst die Justizministerin
       > betroffen und will eine Änderung prüfen.
       
 (IMG) Bild: Klamm nach 20 Jahren Ehe - die Unterhaltsreform steht in der Kritik.
       
       BERLIN taz | "Es ist ein offenkundiges und schreiendes Unrecht, wie mit den
       geschiedenen älteren Frauen umgegangen wird", betonte die Augsburger
       Rechtsanwältin Ingrid Groß. Sie traf damit die allgemeine Stimmung beim
       "Forum Unterhaltsrechts" des Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Kongress, an
       dem mehr als 200 Anwälte, Richter und Ministeriale teilnahmen, versuchte
       eine Zwischenbilanz der seit 2008 geltenden Reform des Unterhaltsrechts.
       
       Eines der zentralen Ziele war die Stärkung der Eigenverantwortung nach der
       Ehe. Die geschiedene Frau sollte grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt
       sorgen. Das Gesetz garantiert ihr deshalb nicht mehr die Fortdauer des
       ehelichen Lebensstandards, sondern Unterhalt nur bei Kinderbetreuung,
       Ausbildung, Krankheit oder zum Ausgleich ehebedingter Nachteile. So sollten
       geschiedene Männer wieder mehr finanziellen Freiraum zur Gründung neuer
       Ehen bekommen. Andererseits wollte der Gesetzgeber im Interesse der Frauen
       dafür sorgen, dass diese nicht zu lange beruflich aussetzen.
       
       "Was aber sind ehebedingte Nachteile bei Frauen, die mehr als zwanzig Jahre
       verheiratet und Hausfrau waren?", fragte Ingrid Groß, die Vorsitzende des
       DAV-Ausschusses für Familienrecht. Als typisches Beispiel berichtete sie
       von einem Urteil des Amtsgerichts Günzburg. Dort wurde eine 60-jährige Frau
       nach 23 Jahren Ehe geschieden. Sie war gelernte Apothekenhelferin und hatte
       in der Ehe zwei Kinder erzogen, er war höherer Beamter. Nach der Ehe fand
       sie nur noch Minijobs, das Amtsgericht konnte darin aber keinen
       ehebedingten Nachteil sehen und befristete den Unterhalt auf zwölf Monate
       ab der Scheidung. Wenn ihr Einkommen anschließend nicht reiche, müsse sie
       eben Hartz IV beantragen.
       
       "Diese Frau müsste also darlegen, dass sie ohne die Ehe beruflich Karriere
       gemacht hätte - doch wie soll sie das beweisen?", fragte Anwältin Groß
       unter dem Beifall der Teilnehmer. Auch Beatrix Weber-Mönecke, Richterin am
       Bundesgerichtshof (BGH), räumte ein, dass es hier um "Mutmaßungen über ein
       nicht gelebtes Leben" gehe. Ingrid Groß forderte deshalb, dass bei Ehen,
       die nach mehr als zwanzig Jahren geschieden werden, Unterhalt allein
       aufgrund der Dauer der Ehe - ohne Nachweis ehebedingter Nachteile - zu
       zahlen ist. Diese Frauen hätten unter anderen rechtlichen und
       gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geheiratet, sagte sie.
       
       Meo-Micaela Hahne, die Vorsitzende des BGH-Familiensenats, zeigte sich über
       die geschilderten Urteile unterer Gerichte empört. "Die Richter haben weder
       das Gesetz noch unsere Rechtsprechung verstanden", erklärte sie, "wir
       wollen die Altehefrauen nicht im Regen stehen lassen." Allerdings sieht das
       Gesetz in Unterhaltsfragen vor allem Entscheidungen nach "Billigkeit" vor.
       Dies soll der Einzelfallgerechtigkeit dienen, führt aber dazu, dass der BGH
       kaum noch korrigierend eingreifen kann.
       
       Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich
       betroffen. "Da hat sich wohl manches zu sehr in eine bestimmte Richtung
       entwickelt", sagte sie, "man darf aber die nacheheliche Solidarität nicht
       außer Acht lassen". Das Problem der Altehen kannte sie bereits, "wir
       bekommen körbeweise Eingaben". Sie verteidigte beim DAV-Forum zwar die
       Grundgedanken der Reform, die noch unter der großen Koalition beschlossen
       worden war, die Ministerin zeigte sich aber "offen", unerwünschte
       Entwicklungen anzugehen. Anfang 2011 werde ihr Ministerium eine Auswertung
       der Rechtsprechung vorlegen, dann werde sie eine "Nachjustierung" prüfen.
       
       21 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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