# taz.de -- Debatte Neues Unterhaltsrecht: Frauen, geht arbeiten!
       
       > Geschiedene Mütter müssen grundsätzlich erwerbstätig sein. Skandalös?
       > Nein, richtig – denn die neue Regelung macht Frauen unabhängiger von Mann
       > und Staat.
       
 (IMG) Bild: Das neue Unterhaltsrecht gilt seit 2008 und will Frauen motivieren, schneller zu Erwerbsarbeit zurückzukehren.
       
       Vor drei Jahren wurde das Unterhaltsrecht reformiert. Seit 2008 gilt nun:
       Nach einer Scheidung müssen Exeheleute wieder weitgehend für sich selbst
       sorgen. Konkret heißt das: Männer – denn in der Regel sind es eben nach wie
       vor Männer, die den Familienunterhalt verdienen, wenn Frauen wegen der
       Kinder beruflich zurückstecken – müssen ihren Exfrauen nicht mehr in jedem
       Fall nachehelichen Unterhalt zahlen.
       
       Frauen haben jetzt eine "Erwerbsobliegenheit", selbst dann, wenn sie kleine
       Kinder haben. Gerade erst hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in
       einem Urteil klargemacht, dass Mütter grundsätzlich arbeiten müssen und
       nicht auf den Unterhalt des Exmanns hoffen können, wenn das jüngste Kind
       drei Jahre alt geworden ist und in einer Kita oder später als Schulkind in
       einem Hort betreut werden kann. Die Richter sagten klipp und klar: Ein
       Vollzeitjob ist geschiedenen Müttern zuzumuten, wenn es entsprechende
       Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt.
       
       ## Männer ohne Verantwortung?
       
       Ist das Urteil frauen- und mütterfeindlich? Entlässt es Männer aus ihrer
       Verantwortung, die sie mit dem Trauschein doch eingegangen sind? Verrohen
       Kinder in der Kita und im Hort?
       
       Nein. Das jetzige Unterhaltsrecht spiegelt die grundsätzlich begrüßenswerte
       gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre wider. Und es
       wird dem Wunsch und dem Handeln vieler Frauen nach Unabhängigkeit von Mann
       und Staat gerecht.
       
       Jede dritte Ehe wird heute geschieden, Ehen halten ohnehin nicht mehr so
       lange wie früher, und es sind vor allem Frauen, die die Scheidungen
       einreichen. Frauen sind heute besser ausgebildet als früher und häufig
       berufstätig, auch wenn sie Mütter sind. Sie sind aufgeklärter, und sie
       wollen ihre eigenen Entscheidungen treffen. Sie wollen trotz fester
       Beziehung frei sein.
       
       Das alte Unterhaltsrecht von 1977, das Frauen nach einer Scheidung rundum
       absicherte, weil der Exmann in jedem Fall zahlen musste, war in der
       Vergangenheit der Bundesrepublik durchaus auf der Höhe der Zeit. Es sorgte
       dafür, dass Frauen, die viele Jahre ihres Lebens ausschließlich der Familie
       widmeten, nach einer Scheidung nicht ins soziale Aus gerieten.
       
       In der DDR gab es eine solche Regelung übrigens nicht, weil Frauen dort
       selbstverständlich gearbeitet haben, unabhängig davon, ob sie verheiratet
       oder geschieden waren oder ob sie Kinder hatten. Trotzdem: Das alte Gesetz
       machte Frauen abhängig, von ihren Männern, und wenn der nicht zahlen
       konnte, vom Staat. Und es entmündigte Frauen, denn sie wurden bewusst vom
       Arbeitsmarkt ferngehalten. Benachteiligt wurden aber auch Männer. Nur
       Gutverdiener konnten es sich leisten, nach einer Scheidung eine neue
       Familie zu gründen.
       
       ## Recht muss Praxis werden
       
       Das alles ist seit 2008 anders. Doch das neue Recht muss aber erst noch
       gängige Praxis werden. Dass noch immer so manche Frau nach einer Scheidung
       davon ausgeht, dass ihr Exmann für sie sorgt, zeigen allein die zahlreichen
       Prozesse um nachehelichen Unterhalt und die Frage, unter welchen Umständen
       Frauen eine Erwerbsarbeit zuzumuten ist.
       
       Auch die Angst so mancher Frau, ihr Kind würde in einer Kita
       vernachlässigt, ist unberechtigt. Studien und die Erfahrungen
       hunderttausender Eltern bestätigen, dass Kinder am besten dort sozial
       gefördert werden, wo sie auf Gleichaltrige und auf fähige ErzieherInnen
       treffen. Vor allem junge Frauen, die zudem nicht lange verheiratet waren,
       sollten sich von dem Irrglauben verabschieden, dass ein Trauschein
       automatisch ein materiell gesichertes Leben bedeutet. Die beste soziale
       Absicherung sind noch immer eine solide Ausbildung und Erwerbsarbeit – und
       um beides lohnt es sich, zu kämpfen.
       
       Aber genau an dieser Stelle wird es kompliziert, politisch. Denn so
       konsequent, wie der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht modernisiert hat, so
       stur beharrt er auf dem altertümlichen Ehegattensplitting. Dieses
       Steuermodell fördert finanziell vor allem die sogenannte Einverdienerehe:
       Einer geht arbeiten, in der Regel ist das der Mann, und die Frau bleibt zu
       Hause. Und das unabhängig davon, ob das Paar Kinder hat oder nicht. Warum
       wird das Ehegattensplitting nicht endlich zugunsten der
       Individualbesteuerung abgeschafft oder wenigstens umgewandelt in eine
       ehrliche Familienförderung? So wie das in den meisten EU-Ländern der Fall
       ist.
       
       ## Minijobs machen abhängig
       
       Wer will, dass geschiedene Mütter arbeiten, muss zudem dafür sorgen, dass
       es genügend Kita- und Hortplätze gibt. Aber daran mangelt es bekanntermaßen
       in weiten Teilen Deutschland. Auch bis 2013, wenn unter Dreijährige einen
       gesetzlich garantierten Kitaplatz bekommen sollen, wird sich das vermutlich
       nicht groß geändert haben. Bislang fehlen noch immer 400.000 Plätze. Mehr
       noch mangelt es an der Bereitschaft vieler Unternehmen, Arbeitszeitmodelle
       zuzulassen, die dem Alltag von Familien und dem Alleinerziehender gerecht
       werden. Dem "Familienmonitor 2010" zufolge wünschen sich die meisten
       berufstätigen Eltern, 30 bis 35 Stunden in der Woche arbeiten zu gehen.
       Jetzt sieht es in der Regel anders aus: Mütter in Teilzeit mit
       durchschnittlich 20 Stunden, Väter meist Vollzeit mit reichlich
       Überstunden. Doch es muss auch für Führungskräfte möglich sein, Teilzeit zu
       arbeiten.
       
       Darüber hinaus sind zwei Drittel der 7,3 Millionen Minijobber Frauen. Aber
       die 400 Euro, die Frauen mit diesen unsicheren, unattraktiven Stellen
       verdienen, sind für sie bares Geld. Die müssen sie nämlich nicht
       versteuern. Allein aus diesem Grund sind nicht wenige verheiratete Mütter
       Minijobberinnen. Arbeiten sie regulär Teilzeit und verdienen dadurch mehr
       als 400 Euro, bleibt von ihrem Einkommen aufgrund der herkömmlichen Wahl
       der Steuerklassen nichts oder fast nichts mehr übrig. Das macht Frauen
       erneut abhängig und unmündig.
       
       Ach ja: In ein paar Jahren wird es sicher auch Männer geben, die sich bei
       ihren Exfrauen Unterhalt einklagen: Nämlich dann, wenn die Frau den großen
       Karriereweg einschlagen konnte, und der Mann die verantwortungsvolle und
       erfüllende Aufgabe der Kindererziehung zu einem Großteil übernommen hat.
       
       16 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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