# taz.de -- Sozialleistungen für Flüchtlinge: Asylbewerber gehen leer aus
       
       > Die Sozialleistungen für Asylsuchende sind verfassungswidrig niedrig. Das
       > hat selbst die Bundesregierung eingeräumt. Änderungen stehen frühestens
       > 2012 an.
       
 (IMG) Bild: Als Teil des "Asylkompromisses" sollten Flüchtlinge 1993 deutlich schlechter gestellt werden als deutsche Sozialleistungsempfänger.
       
       BREMEN taz | Obwohl sie selbst festgestellt hat, dass die Sozialleistungen
       für Asylbewerber verfassungswidrig sind, will die Bundesregierung die
       Bezüge von Flüchtlingen vorerst nicht neu berechnen. Gegenüber dem
       Bundesverfassungsgericht kündigte das Sozialministerium an, das Thema "bis
       Ende des Jahres" mit den Ländern zu besprechen. Erst dann soll ein neuer
       Gesetzentwurf erarbeitet werden.
       
       "Die Bundesregierung will den erkannten verfassungswidrigen Zustand
       aufrechterhalten", sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. "Seit
       Februar 2010 ist klar, dass es Handlungsbedarf gibt. Die Bundesregierung
       hat seither nichts getan. Sie sitzt das Thema aus und erfindet ständig neue
       Ausreden für ihre Untätigkeit."
       
       Das Sozialministerium verwies hierzu am Dienstag nur auf seine zwei Wochen
       alte Antwort auf eine Abgeordnetenanfrage. "Die Überprüfung ist noch nicht
       abgeschlossen", heißt es da.
       
       Dabei hatte die Bundesregierung schon vergangenes Jahr eingeräumt, dass die
       Sätze nicht rechtens sind. Im Februar 2010 entschied das
       Verfassungsgericht, dass die Hartz-IV-Sätze nicht nach dem tatsächlichen
       Bedarf berechnet wurden. Das gilt auch für die Leistungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
       
       Auf eine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke antwortete
       Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass die Leistungen im
       AsylbLG "auf der Grundlage von Kostenschätzungen" erfolgt seien. Und
       schloss: "Das entspricht nicht den Anforderungen des Urteils des
       Bundesverfassungsgerichts." Schon damals kündigte von der Leyen an, die
       Sätze neu berechnen zu wollen. Geschehen ist nichts.
       
       ## Flüchtlinge werden absichtlich schlechter gestellt
       
       Asylbewerber erhalten bis zu einer offiziellen Anerkennung als Flüchtlinge
       ebenso wie die weit über 100.000 Geduldeten weit geringere Sozialleistungen
       als Deutsche. Sie müssen oft jahrelang in Sammelunterkünften leben und mit
       Sachleistungen in Höhe von "360 D-Mark" auskommen - so steht es im bis
       heute gültigen, 1993 beschlossenen Gesetz. Hinzu kommt ein Taschengeld von
       heute 40,90 Euro. Zusammen macht dies rund ein Drittel weniger aus als
       Hartz IV.
       
       Als Teil des "Asylkompromisses" sollten Flüchtlinge 1993 deutlich
       schlechter gestellt werden als deutsche Sozialleistungsempfänger. Die
       Kosten für Lebensmittel stiegen seither um fast 25 Prozent. Einen
       Inflationsausgleich gab es nicht.
       
       In einigen Bundesländern werden die Sachleistungen wöchentlich in Form von
       Lebensmittelpaketen ausgeteilt, meist jedoch geben die Sozialämter
       Gutscheinhefte aus, die nur von bestimmten Läden angenommen werden.
       
       Das Thema ist seit rund einem Jahr auch in Karlsruhe anhängig. Bis Ende des
       Jahres will das Verfassungsgericht über die Klage des geduldeten Irakers
       Aram K. aus Eschweiler entscheiden. Der seit 2003 in Deutschland lebende
       abgelehnte Asylbewerber klagte, weil er von 225 Euro im Monat plus Miete
       leben musste. Zu arbeiten war ihm wie fast allen Geduldeten verboten.
       
       ## "Ins Blaue hinein geschätzt"
       
       Das Landessozialgericht in Essen hielt die Höhe seiner Bezüge für einen
       Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Sie
       reichten "offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu
       gewährleisten", so die Richter. Zudem seien sie "ins Blaue hinein"
       geschätzt worden. Das Gericht legte die Klage schließlich dem
       Bundesverfassungsgericht vor. Möglicherweise kommt dessen Beschluss dem
       Gesetzgebungsverfahren in Berlin nun zuvor.
       
       Ob das zu einem Ergebnis führen wird, ist überaus fraglich. Denn die
       Gespräche mit den Ländern gestalten sich schwierig. Vor allem
       Rheinland-Pfalz, Berlin und Baden-Württemberg wollen das AsylbLG komplett
       abschaffen. Nach ihrem Willen sollen Flüchtlinge deutschen
       Sozialleistungsempfängern gleichgestellt werden und Hartz IV bekommen.
       
       Für einige unionsregierte Länder wie Bayern und Niedersachsen kommt das
       nicht infrage. Sie bestehen auf gesonderten Sozialleistungen und wollen das
       AsylbLG unbedingt erhalten. "Da wird es keinen Konsens geben", glaubt der
       Flüchtlingsratsprecher Classen. "Möglicherweise ist dies auch genauso
       beabsichtigt."
       
       9 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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