# taz.de -- Das Parlament und die Euro-Krise: Abgeblitzt
       
       > Die Bundesregierung hält nichts davon, den Vertrag zur Ausweitung des
       > EU-Rettungsschirms vom Parlament absegnen zu lassen. Andere Länder sind
       > da offener.
       
 (IMG) Bild: Nach Angaben der Regierung ist die Mitsprache des Parlaments zum EU-Rettungsschirm nicht nötig.
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung will den Vertrag für die Ausweitung des
       europäischen Rettungsschirms EFSF nicht formal vom Parlament beschließen
       lassen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine
       schriftliche Frage der Grünen-Fraktion hervor, die der taz vorliegt.
       Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag müssten nach dem Grundgesetz in
       Deutschland nicht ratifiziert werden, argumentiert Jörg Asmussen, der
       zuständige Staatssekretär, in dem Schreiben.
       
       Die Blockadehaltung wird von der Opposition kritisiert. "In diesem Vertrag
       sind genügend Regelungen enthalten, die eine Ratfizierung
       verfassungsrechtlich nötig machen", sagt Manuel Sarrazin, europapolitischer
       Sprecher der Grünen-Fraktion. "Mit seiner Weigerung gefährdet Herr Schäuble
       nicht nur die Geduld des Parlaments mit der Regierung, er bietet auch eine
       verfassungsrechtliche Angriffsfläche für ewiggestrige Eurogegner. Das ist
       unklug."
       
       Ob eine Ratifizierung nötig ist oder nicht, ist auch Gegenstand einer
       Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen den
       Euro-Rettungsschirm, die derzeit in Karlsruhe anhängig ist.
       
       Andere Länder gehen bei der Einbindung ihrer Parlamente offener vor. So
       räumt Asmussen in seinem Schreiben ein, dass der geänderte EFSF-Vertrag in
       neun Mitgliedstaaten vom Parlament abgesegnet wird, darunter Irland,
       Spanien, Finnland. Selbst die italienische Regierung unter
       Ministerpräsident Berlusconi - der nicht als Vorkämpfer parlamentarischer
       Einbindung gilt - legt den Vertrag den Abgeordneten zur Beschlussfassung
       vor.
       
       Die Regierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Beschlüsse
       des Krisengipfels der EU-Staatschefs im Juli in nationales Recht gießen
       soll. Nach ihrer Rechtsauffassung reicht es, das Gesetz zu verändern, das
       der Bundestag im Mai 2010 beschlossen hat, als der Rettungsschirm
       aufgespannt wurde.
       
       Der Zeitplan ist eng. Das Kabinett soll sich Ende August mit dem Gesetz
       befassen, das Parlament soll es bis zum 23. September beschließen.
       Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Anfang der Woche das Tempo
       der Beratungen scharf kritisiert.
       
       17 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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