# taz.de -- Filehosting-Plattformen: Neue Datenbucht der Web-Piraten
       
       > Zwei Macher der Tauschbörse Pirate Bay wollen mit einer neuen
       > Filehosting-Plattform anderen Anbietern Konkurrenz machen. Solche
       > Websites sind rechtlich umstritten.
       
 (IMG) Bild: Lag die Musik auf diesem MP3-Player auf einer Filehosting-Plattform?
       
       Für viele ist es eine Lapalie, sich ein paar MP3s aus dem Netz
       herunterzuladen, ohne dafür zu bezahlen. Oder sich den neuen Kinofilm auf
       einem Online-Portal anzusehen. Seit Jahren gibt es dafür verschiedene
       Programme und Webseiten, die es dem User leicht machen, geklaute Musik oder
       teure Software mit einem Klick auf den heimischen Computer zu übertragen.
       
       Aber nicht nur Tauschbörsen bereiten Plattenfirmen und Filmverleihen
       Probleme. Die Nutzung sogenannter Filehosting-Platformen wird immer
       beliebter. Man nennt sie auch Cyberlocker - was übersetzt so viel heißt wie
       Dateienschließfächer.
       
       Das Prinzip ist einfach: Der Nutzer kann Dateien auf einen Server laden -
       egal ob Partyfotos, Urlaubsvideos oder Firmendokumente. Nach dem Upload
       erhält er einen kryptischen Link, unter dem er die Dateien von überall in
       der Welt wieder herunterladen kann. Das ist vor allem dann praktisch, wenn
       der User seinen Laptop nicht überall mit hinnehmen möchte. Oder aber wenn
       man es anderen ermöglichen will, auf bestimmte Dateien zuzugreifen.
       
       Solche Cyberlocker werden in letzter Zeit zunehmend auch für illegale
       Inhalte wie MP3s oder Filme genutzt. Statt privater Videos aus den Ferien
       finden sich immer mehr aktuelle Kinofilme oder bisher unveröffentlichte
       Alben von Musikern auf den Servern. Auf so genannten Link-Seiten werden
       Übersichten veröffentlicht, die einen Mausklick entfernt mit den Dateien
       auf den Filehosting-Platformen verknüpft sind. Der illegale Inhalt liegt
       also nicht auf den Link-Seiten, sondern diese verweisen nur auf die
       Cyberlocker.
       
       ## 
       
       Für diese Art des Dienstes gibt es unzählige Anbieter - Rapidshare ist
       einer der bekannteren. Kürzlich gründeten zwei Mitglieder von Pirate Bay
       eine neue Filehosting-Plattform: Bayfiles. PirateBay machte zuletzt
       Schlagzeilen, da die Mitarbeiter der Tauschbörsen-Seite zu hohen Geld- und
       sogar Haftstrafen verurteilt wurden. Der Grund: Verletzung des
       Urheberrechts.
       
       Auf Bayfiles können nicht registrierte Benutzer eine Datei mit der Größe
       von 250 Megabyte auf den Server laden, die Datenpakete der so genannten
       Premium-Mitglieder können bis zu 5 Gigabyte groß sein. Die Kosten für diese
       Mitgliedschaft belaufen sich auf 45 Euro pro Jahr. Mit diesem Dienst will
       Bayfiles anderen Anbietern ernsthafte Konkurrenz machen.
       
       In den Datenschutzbestimmungen versichern die Gründer, dass die Seite keine
       Suchfunktion anbietet, um die hochgeladenen Daten zu finden. So soll
       jedermann anonym seine Daten auf dem Server hinterlegen können. Die Links
       sind zufällig erstellte Zeichenketten und lassen keine Rückschlüsse auf den
       Inhalt oder Urheber der Dateien zu. Ohne den korrekten Link kann also kein
       Unbefugter auf hochgeladene Daten zugreifen.
       
       Bayfiles gibt an, Daten, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen,
       direkt zu blockieren und nach einer gewissen Zeit zu löschen. Auch wenn
       gelöschte Files erneut hochgeladen werden, werden diese wieder vom Server
       entfernt. Die Nutzungsbedingungen definieren, dass Kinderpornographie,
       rassistische oder gewaltverherrlichende Inhalte unter diese Sanktionen
       fallen. Auch Dateien, die gegen die Urheberrechte Dritter verstoßen, würden
       gelöscht werden, nachdem sie gemeldet werden, heißt es dort.
       
       ## Neues Gerichtsurteil bestätigt Betreiber
       
       Auf Blogs ist zu lesen, der Zeitpunkt des Erscheinens wäre keineswegs
       zufällig gewählt. Erst kürzlich entschied ein New Yorker Gericht im Falle
       von Urheberrechtsverstößen bei einer ähnlichen Plattform names MP3tunes,
       dass dieser Musikdienst nicht haftbar gemacht werden könne, wenn Nutzer
       illegale Inhalte auf die Platform laden. Das Label EMI hatte den Dienst
       gemeinsam mit weiteren Plattenfirmen verklagt.
       
       Gedeckt sei die Entscheidung vom "Digital Millennium Copyright Act", heißt
       es im Urteil. Das Gesetz gesteht dem Anbieter Straffreiheit zu, falls er
       die illegalen Inhalte auf Wunsch des Urhebers löscht. Der Richter
       entschied, dass nicht MP3tunes für die illegalen Dateien verantwortlich
       sei, sondern die Betreiber der Webseiten, auf denen die illegal erworbenen
       Dateien zu finden sind. Außerdem sei es die Aufgabe der Plattenfirmen,
       illegalen Dateien aufzuspüren und die genauen Links zur Löschung anzugeben,
       nicht die der Betreiberseite.
       
       Urheberrechtler sprechen sich dafür aus, dass in den Filehosting-Platformen
       eine Software implementiert wird, die illegale Dateien bereits beim Upload
       aufdecken können. Das hier die Dateien durchsucht werden, auch die
       privaten, ist datenschutzrechtlich jedoch bedenklich, wie Kritiker
       anführen.
       
       ## Keine einheitliche Rechtssprechung in Deutschland
       
       In Deutschland gibt es mehrere Urteile, nach denen Filehoster die Aufgabe
       haben, rechtsverletzende Inhalte herauszufiltern. Allerdings gibt es
       zwischen den deutschen Gerichten unterschiedliche Auffassungen darüber, wie
       präzise die Filter sein müssen. Gerichte in Hamburg haben geurteilt, dass
       eine einfache Text-Filterung und die anschließende Kündigung des Accounts
       von Wiederholungstätern nicht ausreicht. Der Anbieter RapidShare, gegen das
       Urteil erwirkt wurde, müsse mehr tun, um Rechtsverletzungen vorzubeugen.
       Konkrete Maßnahmen hat das Gericht dabei nicht benannt. Andere deutsche
       Gerichte waren mit den Betreibern der Filehosting-Webseiten nicht so
       streng.
       
       Die Kreativwirtschaft in Deutschland fordert von Betreiben der Cyberlocker,
       dass sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch ihrer
       Dienste zu verhindern. Da die Webseiten aber im Detail technisch
       unterschiedlich aufgebaut sind, werden keine spezifischem Technologien
       gefordert. Ein reaktives Vorgehen der Betreiber solcher Filehosting-Seiten
       reiche nicht aus, meint Christine Ehlers von der Gesellschaft zur
       Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. "Sie müssen selbst auch aktiv
       Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Server nicht für Verletzungen des
       Urheberrechts missbraucht werden."
       
       1 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frank Seibert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) The Pirate Bay
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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