# taz.de -- Urheberrechts-Experte Spielkamp zu kino.to: "Noch keine Urteile zu Streams"
       
       > Wer kino.to geschaut hat, muss wohl keine Abmahnung erwarten, sagt
       > Matthias Spielkamp von irights.info. Selbst Hollywood-Filme könnten legal
       > verfügbar sein. Rechtlich ist vieles ungeklärt.
       
 (IMG) Bild: Schönes neues Wunderland: Im Netz ist vieles anders. Das Urheberrecht funktioniert auch nicht mehr so wie früher.
       
       taz: Wenn ich ein Musikstück aus einer Filesharingbörse herunterlade,
       riskiere ich eine Abmahnung zu erhalten und am Ende tausende Euro zahlen zu
       müssen. Wie ist das bei Streaming? 
       
       Matthias Spielkamp: Das ist schwer zu sagen. Zum einen kommt man den
       Leuten, die sich Stream ansehen, einfach schwer auf die Schliche, weil nur
       der Anbieter weiß, wer es ist. Außerdem ist es ungeklärt, ob es überhaupt
       rechtswidrig ist, sich Streams anzusehen. Genauso übrigens bei Downloads
       aus Filesharing-Börsen.
       
       Was? Wurden die Downloads nicht im "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle
       kriminalisiert? 
       
       Das ist rechtlich ungeklärt. Die Rechteinhaber sagen das zwar, sie
       operieren mit dem Begriff der "offensichtlichen Rechtswidrigkeit".
       Praktisch ist das jedoch sehr schwer zu beurteilen, was genau
       "offensichtlich" ist. Weiterhin wird ja keiner für das Downloaden belangt,
       sondern stets für das "Bereitstellen" von Musikstücken. Längst nicht alle
       Urheberrechts-Experten gehen davon aus, dass ein Download zwangsläufig
       rechtswidrig ist. Und deswegen ist auch die Lage bei kino.to schwer zu
       beurteilen. Genauso wie zu Downloads aus dem Netz gibt es auch zu Streams
       noch keine Gerichtsurteile.
       
       Wieso ist das so kompliziert? Wenn ich mir ein Stück von Madonna auf
       Youtube anhöre, dann ist doch klar, dass das rechtswidrig ist, sie ist doch
       bei einem großen Label? 
       
       Hm, da gibt es zwei Antworten. Viele Künstler, zum Beispiel Lady Gaga, kann
       man sich in etwa den USA auf Youtube ansehen – das gehört zu Gagas
       Geschäftsmodell. In den USA gibt es auch den Dienst Hulu, bei dem man sich
       ganz legal Fernsehserien ansehen kann. Und natürlich ist es theoretisch
       vorstellbar, dass ein großes US-Filmstudio mit kino.to Verträge gemacht
       hat. Was ich damit sagen will: Die von den Rechteinhabern gern angeführte
       "offensichtliche Rechtswidrigkeit" ist für den Nutzer eben nicht so einfach
       feststellbar, wie sie gerne sagen. Dennoch meine ich, dass
       medienkompetenten, erfahrenen Internetnutzern bei kino.to klar sein sollte,
       dass es dort nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist aber trotzdem noch
       etwas anderes als eindeutig zu wissen: "Das ist rechtswidrig".
       
       Aber ist es nicht völlig klar? Es wurde jetzt ja auch gesagt, wenn jemand
       eine .to-Domain bucht, dann will er da garantiert etwas tun, wobei er nicht
       erwischt werden will? 
       
       Das geht zu weit. Viele Nutzer im Internet wissen ja nicht einmal, wofür
       .to steht. Das ist eine Wunschvorstellung der Rechteinhaber.
       
       Die wollen ja jetzt auch bestimmt gern an die Nutzerdaten … 
       
       … wenn die von kino.to gespeichert wurden und nicht gut geschützt sind, und
       die Server nicht gerade auf Tonga stehen, dann könnten die Ermittler
       zumindest an die IP-Adressen kommen. Aber zum einen ist noch nicht klar, ob
       sie überhaupt gespeichert wurden, zum anderen bräuchte man eine
       richterliche Anordnung, um die IP-Adressen in Klarnamen zu verwandeln. Und
       das funktioniert eigentlich nur, wenn klar ist, dass das Schauen von
       Streams eindeutig rechtswidrig ist. Und das ist ja eben noch nicht
       eindeutig geklärt.
       
       9 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Seeliger
       
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