# taz.de -- Lebensmittelsicherheit in der EU: Monsanto triumphiert über Frankreich
       
       > Das Anbauverbot für Genmais in Frankreich war illegal, urteilte der
       > Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Die deutsche Blockade ist laut
       > Agrarministerium in Berlin aber rechtens.
       
 (IMG) Bild: Gefährlich oder nicht? Die Folgen von Mon810 für die Umwelt sind unklar.
       
       BERLIN taz | Frankreichs Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte
       MON810 wackelt. Die Regierung in Paris habe sich auf die falsche
       Rechtsgrundlage berufen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
       Donnerstag in Luxemburg. Das deutsche Verbot gilt dem
       Bundesagrarministerium zufolge aber weiter.
       
       Die Entwicklung des Saatguts des US-Herstellers Monsanto ist wichtig für
       die Zukunft der Agro-Gentechnik allgemein. Denn der Mais gehört neben der
       Gen-Kartoffel Amflora zu den beiden einzigen Gen-Pflanzen, die derzeit in
       der EU angebaut werden. MON810 produziert ein Gift gegen einen Schädling.
       
       Frankreich hatte den Anbau des Maises durch Erlasse 2007 und 2008
       untersagt. Dabei berief es sich auf eine Schutzklausel im EU-Recht: Demnach
       dürfen EU-Staaten Gen-Pflanzen verbieten, die zwar von der Europäischen
       Kommission schon zugelassen sind, aber nach neuen Erkenntnissen
       wahrscheinlich Mensch, Tier oder die Umwelt gefährden.
       
       ## Verschiedene Fälle
       
       Die Franzosen hätten sich dabei aber auf eine andere Verordnung beziehen
       müssen, die einen Nachteil für die Regierung hatte: Paris hätte die
       EU-Kommission vor dem geplanten Verbot informieren müssen. Französische
       Gerichte müssen in laufenden Verfahren nun wohl das Anbauverbot aufheben.
       Fraglich ist, wie lange das dauert, und ob Frankreich nicht einfach vorher
       den Mais noch einmal auf der richtigen Rechtsgrundlage verbietet.
       
       Deutschland verbot im April 2009, MON810 auszusäen, berief sich dabei aber
       auf die richtige Verordnung. Agrarministerin Ilse Aigners (CSU) Sprecher
       sagt deshalb: "Unser Verbot hat weiter Bestand." Die Fälle Frankreichs und
       Deutschlands seien verschieden.
       
       Zwar räumte die Bundesregierung der Kommission nicht genügend Zeit ein, auf
       das geplante Verbot zu reagieren. Trotzdem wird die Behörde deshalb wohl
       nicht gegen das Verbot in Deutschland vorgehen. Schließlich arbeitet sie
       gerade daran, nationale Anbauverbote zu erleichtern, erklärte der Bund für
       Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Monsanto äußerte sich nicht, wie
       es auf das EuGH-Urteil reagieren wird.
       
       8 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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