# taz.de -- Irreführende Produktverpackungen: Lügen aus der Dose
       
       > Was drauf steht, ist oft nicht drin. Eine Webseite will falsche
       > Produktversprechen von Lebensmittelherstellern aufdecken – mit den
       > Verbrauchern als Detektiven.
       
 (IMG) Bild: Böse Überraschung? Zwar gibt es Regelungen, die irreführende Verpackungen verbieten, doch sind die Gesetzeslücken zahlreich.
       
       Frau E. aus Waldkirch wollte etwas Gesundes kaufen, etwas Figurförderndes,
       etwas, das schmeckt, dünn und im besten Fall noch glücklich macht. Sie
       wählte: Nestlé Fitness Vollkorn Flakes. Auf der Packung goldene
       Getreideähren, eine feine Frauensilhouette, außerdem der Hinweis auf 53
       Prozent Vollkornanteil.
       
       Und zu Hause stellte sie fest, dass sich in hundert Gramm des versprochenen
       Schlankmachers nicht nur 372 Kalorien, sondern auch mehr als 17 Gramm
       Zucker verstecken.
       
       Produktlügen gehören zum Alltag. Selten wird das vermarktet, was der
       Konsument auch wirklich erhält. Noch seltener kann er sich auf Gesetze
       verlassen, die vorschreiben, dass ein Hersteller auch halten muss, was er
       auf der Verpackung verspricht. Anstatt sich einfach zu ärgern und das
       vermeintliche Wellness-Frühstück in den Müll zu werfen, wurde Frau E. also
       selbst aktiv - und führte das Produkt auf [1][lebensmittelklarheit.de] vor.
       
       Seit Juli dieses Jahres werden auf der Internetseite des Bundesverbands der
       Verbraucherzentralen irreführende Verpackungen und Zutatenlisten öffentlich
       angeprangert. Jeder kann über ein Kontaktformular seine Beschwerde
       loswerden. Die Redaktion der Seite bezieht dann selbst Stellung und fragt
       beim Hersteller nach. Alle gesammelten Statements werden daraufhin online
       gestellt, das des Bürgers wird anonymisiert, er wird nur mit dem
       Anfangsbuchstaben seines Nachnamens genannt. Finanziert wird das Projekt
       vom Bundesministerium für Verbraucherschutz.
       
       ## rechtliche Grauzonen
       
       Allein in den ersten vier Tagen wurde lebensmittelklarheit.de mehr als zwei
       Millionen Mal aufgerufen. Knapp 3.000 Anfragen schickten verärgerte
       Verbraucher bis heute ein, die sich fragen, wie es sein kann, dass sie
       selbst Ernährungstabellen studieren müssen - und nicht den Inhalt bekommen,
       der ihnen angepriesen wird. Täglich landen durchschnittlich dreißig neue
       Beschwerden auf der Homepage.
       
       Lebensmittelklarheit.de versucht, eine rechtliche Grauzone abzudecken. Zwar
       gibt es Vorschriften, Richtlinien und Gesetze zur Kennzeichnung von
       Lebensmitteln, doch die Gesetzeslücken sind groß und zahlreich. Ein
       Beispiel: Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker und Stabilisatoren müssen
       gekennzeichnet werden. Wenn sie jedoch Teil einer Zutat sind, können sie
       verschwiegen werden.
       
       Etwa bei Kartoffelpüreeflocken, in denen Diphosphat, auf der Packung
       normalerweise als E 450 vermerkt, gegen Graufärbung enthalten ist. Werden
       diese zu einem Fertiggericht verarbeitet, muss der Zusatzstoff in der
       Zutatenliste nicht aufgeführt werden.
       
       "Je mehr Menschen sich aufregen, desto eher passiert auch was", sagt Janina
       Löbel, Koordinatorin des Projekts. Auch Frau K. aus Münster hatte sich beim
       Kauf ihrer Nestlé-Cornflakes - wegen der schmalen Silhouette auf der
       Verpackung - eine gesunde Mahlzeit erhofft und Nestlés Reaktion
       eingefordert. Wie die ausfiel? Mit einem Hinweis auf eingehaltene Normen
       der World Health Organization und gesunde Ernährung - im Zusammenhang mit
       viel Sport.
       
       ## Täuschungen unattraktiv machen
       
       Ein anderer Fall: Nachdem Herr V. aus Wiesbaden seinen Lieblingskaffee von
       Onko erstanden hatte, fiel ihm auf, dass dieser nur zu 88 Prozent aus
       Röstkaffee bestand. Der Rest wurde aus billigen Ersatzstoffen wie
       Maltodextrin zusammengemischt. Als das auf lebensmittelklarheit.de bekannt
       wurde, änderte der Hersteller Kraft die Rezeptur von Onko. Heute kann Herr
       V. wieder seinen klassischen hundertprozentigen Röstkaffee trinken.
       
       Bereits im Oktober 2007 hatte die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch
       die Webseite [2][abgespeist.de] mit einem ähnlichen Konzept gestartet.
       Produkte, die nach bestehendem Recht legal gekennzeichnet sind, den Käufer
       aber verwirren, werden dort vorgestellt, Mechanismen der
       Verbrauchertäuschung offengelegt. Viele Hinweise der Enthüllungen stammten
       dabei von Bürgern und wurden von Foodwatch recherchiert. Fast 4.000
       Einsendungen sind bei der Webseite mittlerweile eingegangen.
       
       "Irreführungen gerade mit bekannten Markenprodukten, für die massiv die
       Werbetrommel gerührt wird, werden häufig von Verbrauchern vorgeschlagen",
       sagt Martin Rücker von Foodwatch. "Es geht aber nicht darum, am Ende eine
       riesige Datenbank von Produkten zu haben, sondern Mechanismen aufzudecken
       und die Täuschung des Verbrauchers für Unternehmen unattraktiv zu machen."
       Deswegen hat er sich auch über lebensmittelklarheit.de gefreut: "Endlich
       erkennt Frau Aigner das Problem des legalen Etikettenschwindels und droht
       den Unternehmen kaum verhohlen mit neuen gesetzlichen Regelungen."
       
       Seit drei Jahren verleiht Foodwatch den Goldenen Windbeutel. Preisträger
       sind die dreistesten Werbelügner, die online gewählt werden. Der erste
       Gewinner: Danone mit seinem angeblichen Gesundheitsdrink Actimel, dessen
       Wirkung, Abwehrkräfte zu aktivieren, nicht bewiesen ist, der hohe
       Zuckergehalt allerdings schon. Im Jahr 2010 wurde Zott für seinen
       überzuckerten Monte-Drink ausgezeichnet. Und in diesem Jahr Ferreros
       Milchschnitte. In einer Milchschnitte findet sich nämlich mehr Fett als in
       einem Stück Kuchen.
       
       ## Schwarz gefärbte Oliven
       
       Nicht immer darf lebensmittelklarheit.de den Hersteller nennen. Darum gibt
       es eine Kategorie mit Dummieprodukten, deren Hersteller von der Redaktion
       erfunden wurde. Zum Beispiel bei Gartenglück, die - wie dies oft passiert -
       schwarze Oliven versprechen, doch schwarz gefärbte grüne Oliven verkaufen.
       Eine Regelung erlaubt, schwarz gefärbte grüne Oliven "schwarze Oliven" zu
       nennen. Der Verbraucher wird durch die legale Bezeichnung, nicht aber das
       Zutun des Herstellers getäuscht.
       
       Janina Löbel sieht hier den Handlungsbedarf der Regierung, solche Mogeleien
       zu vermeiden: "Wenn wir ein Produkt in diese Kategorie einordnen,
       informieren wir das Ministerium, damit dieses hierzu Stellung beziehen
       kann. Ziel muss es aber sein, dass rechtliche Rahmenbedingungen oder die
       Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs geändert werden." Bis sich da
       etwas tut, müssen die Verbraucher wohl weiter die Rückseite einer Packung
       lesen, um der Vorderseite zu trauen.
       
       30 Sep 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://lebensmittelklarheit.de
 (DIR) [2] http://abgespeist.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Pedd
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Lebensmittel
       
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