# taz.de -- BaWü-Landtagspräsident in der Kritik: EnBW-Deal war verfassungswidrig
> Der milliardenschwere Kauf von 45 Prozent des Energieversorgers EnBW
> durch die schwarz-gelbe Ex-Regierung Baden-Württembergs Ende 2010 war
> nicht rechtens.
(IMG) Bild: Die ahnen doch, dass da was faul ist. Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus und Ex-Finanzminister Willi Stächele bei der Verkündung des EnBW-Deals im Dezember 2010.
STUTTGART taz | Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung
Baden-Württembergs hat mit ihrem EnBW-Deal gegen die Verfassung verstoßen.
Das entschied der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Stuttgart. Geklagt
hatten die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne, weil
Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) das Milliardengeschäft am Landtag
vorbei abgewickelt hatte. Darin sahen SPD und Grüne das Haushaltsrecht, das
"Königsrecht" des Parlaments, verletzt.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte der damalige Regierungschef Mappus
überraschend verkündet, dass das Land die 45 Prozent der EnBW-Aktien
zurückkaufen werde, die der französische Energiekonzern EdF vor zehn Jahren
erworben hatte. Dafür zahlte das Land 4,67 Milliarden Euro.
Inhaltlich konnten SPD und Grüne den Deal damals zunächst nicht
kritisieren, sehr wohl aber die Art und Weise. Mappus hatte das Geschäft
ohne Zustimmung des Landtags gemacht. Dabei hatte sich die Landesregierung
auf das Notbewilligungsrecht berufen, das eigentlich für Natur- oder
ähnliche Katastrophen vorgesehen ist.
## Rücktritt des Landtagspräsidenten gefordert
Das Urteil ist nur eine Feststellung, der Kauf an sich bleibt trotzdem
bestehen. Allerdings könnten politische Konsequenzen folgen. Denn nun ist
der Fall eingetreten, dass ausgerechnet der im Mai neu gewählte
Landtagspräsident die Rechte des Parlaments missachtet hat. Der CDU-Mann
Willi Stächele war im Kabinett von Mappus noch Finanzminister und spielte
daher eine zentrale Rolle beim EnBW-Deal. Er war es, der auf Mappus Geheiß
von dem Notbewilligungsrecht Gebrauch gemacht hatte.
Die parlamentarischen Geschäftsführer der SPD- und der Grünen-Fraktion
forderten am Donnerstag umgehend den Rücktritt von Stächele. Dieser hatte
bis zuletzt offengelassen, ob er sein Amt niederlegen würde, wenn das
Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen würde. Auf einen
Untersuchungsausschuss gegen Mappus hatten die Grünen kürzlich verzichtet –
weil es offenbar keinerlei Akten von dem Vertragsabschluss mit der EdF
gibt.
Peinlich ist das Urteil zudem für die renommierte Anwaltskanzlei Gleiss
Lutz. Sie hatte Mappus in einem verfassungsrechtlichen Gutachten ein
rechtmäßiges Handeln bescheinigt.
Finanzminister Nils Schmid (SPD) sieht mit dem Urteil die parlamentarische
Demokratie gestärkt. "Das Haushaltsrecht des Parlaments ist ein hohes Gut,
das nicht umgangen werden darf", sagte er.
6 Oct 2011
## AUTOREN
(DIR) Nadine Michel
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Atomkraft
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