# taz.de -- Grundsatzurteil verschoben: Schwieriges Hotelverbot für NPD-Chef
       
       > Vor dem Bundesgerichtshof wird nun erst im Dezember verhandelt, ob ein
       > brandenburgisches Wellness-Hotel den NPD-Chef Udo Voigt beherbergen muss
       > oder nicht.
       
 (IMG) Bild: Unerwünschter Urlaubsgast: NPD-Chef Udo Voigt möchte vor Gericht durchsetzen, dass ihn ein Wellness-Hotel als Gast aufnehmen muss.
       
       KARLSRUHE dapd | Der Bundesgerichtshof wird erst am 16. Dezember darüber
       entscheiden, ob ein Hotel einen Gast allein wegen dessen politischer
       Überzeugung abweisen darf. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen
       schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH,
       Wolfgang Krüger, am Freitag in Karlsruhe. Zuvor hatte der BGH über die
       Rechtmäßigkeit des Hotel-Hausverbots gegen NPD-Chef Udo Voigt mündlich
       verhandelt.
       
       Voigt hatte Ende 2009 vier Tage in einem Luxushotel im brandenburgischen
       Bad Saarow verbringen wollen. Doch das Hotel erteilte dem
       NPD-Bundesvorsitzenden ein Hausverbot, weil dessen rechtsextreme politische
       Überzeugung nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren sei, "jedem Gast
       nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten".
       
       Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage des NPD-Chefs war vor dem
       Landgericht Frankfurt (Oder) und dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg
       gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die
       Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur
       Begründung. Doch ob dies ein "hinreichender Grund für ein Hausverbot" ist,
       prüft nun der BGH.
       
       Der für das Grundstücksrecht zuständige Senat verhandelte über die Revision
       des 59-jährigen NPD-Bundesvorsitzenden, der nicht persönlich an der
       Verhandlung teilnahm. Voigt verlangt den Widerruf des Hausverbots und
       verweist darauf, dass er sich in dem Hotel - wie bei zwei früheren
       unbeanstandeten Aufenthalten im "Esplanade" - nicht politisch äußern werde.
       
       Sein Anwalt sieht in dem Hausverbot einen Verstoß gegen das
       Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Ein Hausverbot könne leicht
       "uferlos" werden, wenn allein der "Makel" einer inneren politischen
       Überzeugung bei einem potenziellen Gast ausschlaggebend sei.
       
       Dies könnte sich schnell auch gegen Angehörige anderer politischer
       Überzeugungen oder Glaubensrichtungen wie Christen oder Muslime richten.
       Die NPD sei zudem keine verbotene Partei und wirke in mehreren
       Landesparlamenten an der politischen Willensbildung mit.
       
       ## "Über meine Schwelle geht nur der, dem ich das erlaube"
       
       Der Anwalt des Hotels hielt dagegen, ein Unternehmer dürfe sein Hotel so
       führen, wie es für ihn selbst am besten sei. "Der Unternehmer - und nicht
       die Bundesrepublik Deutschland - haftet dafür, ob bei ihm die Gäste kommen
       oder fernbleiben", sagte der Anwalt des Hotels.
       
       Bei einem Hotel gelte der Grundsatz: "Über meine Schwelle geht nur der, dem
       ich das erlaube." Zudem gebe es am Scharmützelsee, an dem das Hotel liegt,
       "zahllose Ausweichmöglichkeiten".
       
       Im vorliegenden Fall gehe es auch nicht um "Daseinsvorsorge" wie bei einem
       Notarzt, der niemanden abweisen dürfe. Es gehe auch nicht um die Öffnung
       einer Einrichtung für Massen von Menschen wie bei einem Stadion oder einem
       Flughafen.
       
       21 Oct 2011
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
       
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