# taz.de -- Kommentar Studienkosten: Kleine Bonbons für Akademiker
       
       > 9 Millionen Euro Steuergeschenk für Reiche scheint nicht viel. Doch mit
       > dieser Summe könnte man Zuschüsse fürs Schulessen finanzieren.
       
       Die Krankenschwester muss also nicht das Studium des Arztes bezahlen. Das
       Parlament hat die Absetzbarkeit von Studienkosten nahezu geräuschlos wieder
       kassiert. Diese Milliarde bleibt den Steuerzahlern also erspart. Das ist
       gut so, auch wenn ein Geschmäckle bleibt.
       
       Noch im Sommer hatte vor allem die FDP laut applaudiert, als der
       Bundesfinanzhof entschied, dass grundsätzlich auch Kosten für ein
       Erststudium von der Steuer absetzbar sind. Das hätte bedeutet, dass der
       Staat bis zu einer Milliarde Euro unter den in der Regel gut verdienenden
       Akademikern verteilen und diese Summe dann an anderer Stelle wieder
       einsparen müssen – etwa im Bildungshaushalt.
       
       CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte der Euphorie des
       Koaltionspartner recht schnell Einhalt geboten, indem er klar machte, das
       Urteil so nicht umzusetzen. Doch wieder mal machen FDP und Union vor, wie
       sie vordergründig zum Wohle der Gesellschaft sparen und hinten herum ihrer
       Klientel ein paar Millionen zuschieben. Nach ihrer Gesetzesänderung wird
       jetzt nämlich der sogenannte Sonderabzug für Ausbildungskosten von 4.000
       auf 6.000 Euro angehoben.
       
       Ähnlich wie bei den Steuererleichterungen für Hoteliers profitiert auch von
       dieser Entlastung nur eine kleine Gruppe von Menschen. Der Arzt, der seiner
       Ehefrau ein Kunststudium spendiert, kann jährlich bis zu 2.000 Euro mehr
       von der Steuer absetzen. Und einige tausend Studierende, die so gut
       verdienen, dass sie einen Steuerberater brauchen, können den neuen
       Freibetrag ebenfalls ausschöpfen. Bei den Kosten schlagen vor allem die
       Gebühren zu Buche und damit profitieren indirekt auch die privaten
       Hochschulen, denn nur dort werden Studiengebühren in Höhe von 3.000 Euro
       pro Semester erhoben.
       
       Angesichts der Milliarden, mit denen das Parlament in dieser Woche
       jonglierte, könnte man meinen, dass die veranschlagten neun Millionen Euro
       an Rückerstattung für solche Sonder-Studienkosten Peanuts sind. Doch mit
       neun Millionen Euro kann man an der richtigen Stelle viel bewirken – etwa
       den Zuschuss, den die 2,5 Millionen bedürftigen Kinder und deren Eltern
       fürs Schulessen zahlen müssen, zu kompensieren. Das wäre wirkungsvoller und
       gerechter als Reiche zu alimentieren.
       
       27 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bundestag will Studienkostenurteil kippen: Erststudium nicht steuerlich absetzbar
       
       Der Bundestag will ein Gerichtsurteil kippen demzufolge Studienkosten
       steuerlich abgesetzt werden können. Ein Geschenk gibt es für reiche
       Studierende.