# taz.de -- SPD kritisiert Union wegen Mindestlohn: "Merkel ist ein Wackel-Dackel"
       
       > Die SPD attackiert die unterschiedlichen Haltungen der CDU in der
       > Mindestlohn-Debatte. Es sei nicht akzeptabel, dass die Union nur
       > herumeiere.
       
 (IMG) Bild: Laut Andrea Nahles in der Mindestlohnfrage ein Wackel-Dackel: Kanzlerin Merkel.
       
       BERLIN taz | Die Opposition hat die unterschiedlichen Haltungen in der
       Union zum Mindestlohn gerügt. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil erklärte im
       Bundestag: "Es ist nicht akzeptabel, wenn Sie sich nur hinstellen und
       herumeiern." SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bezeichnete Angela Merkel
       in der Mindestlohnfrage als "Wackel-Dackel".
       
       Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zwar zu Lohnuntergrenzen
       bekannt. Sie schränkte aber ein, diese müssten regional- und
       branchenspezifisch sein. Der Arbeitnehmerflügel der Union (CDA) spricht
       sich hingegen für eine allgemeine, verbindliche Lohnuntergrenze aus. Die
       Mindestentgelte sollten sich an den Löhnen in der Zeitarbeit orientieren.
       Diese liegen bei 7,01 Euro brutto im Osten und 7,89 Euro im Westen.
       
       Die FDP ist strikt gegen eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle
       Branchen. Eine allgemeine Lohnuntergrenze von Aachen bis Cottbus führe zu
       höherer Arbeitslosigkeit, erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
       FDP, Johannes Vogel.
       
       Andernorts werden verschiedene Untergrenzen genannt. Als unterste
       Haltelinie sei ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn "nicht unter
       8,50 Euro" in der Stunde nötig, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki
       der Nachrichtenagentur dpa. Auch Andrea Nahles sprach sich für eine
       gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro aus.
       
       Forscher der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung machten eigene
       Rechnungen zur Höhe des Mindestlohns auf. Die Pfändungsfreigrenze liegt bei
       einem alleinstehenden Erwerbstätigen im Monat bei 1.030 Euro netto. Ein
       alleinstehender Beschäftigter mit einer 38-Stunden-Woche müsste aktuell
       mindestens 8,62 Euro brutto pro Stunde verdienen, um netto ein Einkommen
       auf Höhe der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, so die Wissenschaftler.
       
       Die zweite Berechnung bezieht mit ein, dass Arbeitnehmer mit niedrigen
       Verdiensten ein Anrecht darauf haben, ihr Arbeitseinkommen mit
       Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aufzustocken. Mit einer 40-Stunden-Woche
       müsste demnach ein Beschäftigter mindestens 8,50 Euro brutto in der Stunde
       verdienen, um keinen Anspruch mehr auf ergänzende Leistungen nach Hartz IV
       zu haben, so die Berechnungen der Böckler-Stiftung.
       
       In Frankreich wurde der Mindestlohn unterdessen auf 9,19 Euro brutto in der
       Stunde erhöht. In der aktuellen Stunde des Bundestages warnte der
       CSU-Arbeitsmarktexperte Max Straubinger allerdings vor direkten
       Vergleichen. In Frankreich würden die Mindestlöhne vom Staat
       hochsubventioniert. Der Staat schieße im Jahr 30 Milliarden Euro für die
       Sozialbeiträge bei Mindestlöhnen hinzu.
       
       10 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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