# taz.de -- Mindestlohn für Leiharbeit: Arbeitgeber lassen sich Zeit
       
       > Der beschlossene Mindestlohn für Leiharbeiter ist immer noch nicht in
       > Kraft. Arbeitgeberverbände streiten sich über unterschiedliche
       > Formulierungen für den Antrag.
       
 (IMG) Bild: "Kein Lohn unter 8,50 Euro": Bei der Leiharbeit ist der Mindestlohn noch nicht so weit.
       
       BERLIN taz | Während die CDU in den letzten Wochen darüber stritt, ob sich
       eine allgemeine Lohnuntergrenze am Mindestlohn in der Leiharbeit
       orientieren sollte, ist dieser für rund 900.000 Leiharbeiter noch gar nicht
       in Kraft. Der Grund: Abstimmungsprobleme zwischen dem
       Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem
       Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
       
       Jetzt aber ist man im Bundesarbeitsministerium (BMAS) optimistisch: "Der
       Antrag der Tarifpartner liegt vor, wir werden alles tun, dass der
       Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt", sagte BMAS-Sprecherin Heike Helfer
       der taz. Leiharbeiter hätten dann im Westen einen Anspruch auf 7,89 Euro
       Brutto Stundenlohn, im Osten auf 7,01 Euro.
       
       Ab Herbst 2010 hatten Regierung und Opposition monatelang um einen
       Hartz-IV-Kompromiss gerungen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im
       Februar 2010 eine transparente Neuberechnung der Regelsätze des
       Arbeitslosengeld II verlangt hatte.
       
       Ende Februar 2011 dann einigten sich die Parteien nicht nur auf eine
       Regelsatzerhöhung von fünf und später noch einmal drei Euro sowie auf ein
       Bildungspaket für bedürftige Kinder. Vereinbart wurde auch, einen
       Mindestlohn in der Leiharbeit zu ermöglichen: Er soll im
       Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben werden, das die Leiharbeit
       regelt.
       
       ## Angst vor der offenen Grenze
       
       Dass es nun zehn Monate gedauert hat, bis der Mindestlohn-Antrag von
       Gewerkschaften und Arbeitgebern dem BMAS vorliegt, erklärt
       iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz damit, dass die beiden
       Arbeitgeberverbände in ihren jeweiligen, bereits geltenden Tarifverträgen
       zwar die gleichen Entgelthöhen von 7,89 und 7,01 Euro, aber
       unterschiedliche Regelungen zu Arbeitszeitkonten festschreiben.
       
       Beim BMAS kann jedoch nur ein Tarifvertrag eingereicht werden, der dann zum
       branchenweit allgemeingültigen Mindestlohntarifvertrag erklärt wird.
       Gewerkschaften, iGZ und BAP vertreten nach eigenen Angaben rund 600.000 der
       etwa 900.000 Leiharbeiter.
       
       Die Tarifpartner begründen ihren Antrag damit, dass seit dem 1. Mai die
       deutschen Grenzen offen sind für Arbeitnehmer und Dienstleister aus acht
       osteuropäischen Staaten. So könnten Leiharbeitsfirmen beispielsweise mit
       Sitz in Polen Beschäftigte für umgerechnet 1,85 Euro, den polnische
       Mindestlohn, nach Deutschland verleihen. Damit bestünde "die Gefahr, dass
       sich osteuropäische Anbieter auf dem Markt durchsetzten und das bestehende
       Lohn- und Gehaltsniveau insgesamt ins Rutschen kämen", so die
       Antragsteller.
       
       Bevor der Mindestlohn endgültig in Kraft treten kann, muss noch eine
       dreiwöchige Einspruchsfrist gegen die Lohnuntergrenze beachtet werden. Auch
       der beim BMAS angesiedelte Tarifausschuss sowie das Kabinett müssen sich
       noch damit befassen. Im BMAS erwartet man deswegen jedoch keine
       Verzögerungen. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist künftig der Zoll
       zuständig. Er soll dafür um 156 Kontrolleure aufgestockt werden.
       
       16 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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