# taz.de -- Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter: Kabinett beschließt Mindestlohn
       
       > Ab Januar sollen Zeitarbeiter einen Mindestlohn bekommen. Außerdem werden
       > in anderen Branchen die Mindestlöhne angehoben.
       
 (IMG) Bild: Gebäudereiniger bekommen mehr Geld - aber erst nach Weihnachten.
       
       BERLIN dpa | Auch für die rund 900.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche
       gilt vom 1. Januar an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in
       Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Eine entsprechende Verordnung von
       Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das
       Bundeskabinett am Dienstag in Berlin.
       
       Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits
       geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90.000 Dachdeckern dann
       eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestens 11,00 Euro.
       Er steigt um 20 Cent pro Stunde. Die rund 900.000 Gebäudereiniger erhalten
       künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in
       den neuen Ländern. Bislang galten 8,55 Euro und 7,00 Euro.
       
       Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Mindestlöhne bundesweit
       damit künftig in elf Branchen mit zusammen etwa 4 Millionen Beschäftigten
       allgemeinverbindlich.
       
       ## Von der Leyen fordert Einigung bei Equal Pay
       
       Von der Leyen äußerte sich zufrieden über den ersten Mindestlohn in der
       Zeitarbeitsbranche, der vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schütze. Sie
       forderte die Tarifparteien auf, "auch den zweiten Schritt zu tun und sich
       auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den
       gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft".
       
       Sollten sich Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite im ersten Quartal 2012
       darauf nicht einigen können, werde die Politik ihre Zusage aus dem
       Hartz-Kompromiss einlösen: Dann werde sie "den richtigen Zeitpunkt" für das
       sogenannte Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen,
       kündigte von der Leyen an. Mit Equal Pay wird die Gleichbehandlung von
       Stammbelegschaft und Leiharbeitern bezeichnet.
       
       An die Mindestentgelte müssen sich auch alle in Deutschland tätigen
       Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland halten. Wegen formaler Mängel war
       der bereits im Juli vorgelegte Mindestlohntarifvertrag auf dem Weg zur
       Allgemeinverbindlichkeit monatelang hängen geblieben.
       
       20 Dec 2011
       
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