# taz.de -- Karl-Theodors Dissertation: 20.000 Euro und gutt
       
       > Die Staatsanwaltschaft Hof stellt das Verfahren gegen Ex-Minister zu
       > Guttenberg ein – es bleibt eine Geldstrafe. Der Schaden durch
       > Urheberrechtsverletzung sei "marginal".
       
 (IMG) Bild: Karl-Theodor zu G.: ehemaliger Minister und Doktortitelträger.
       
       BERLIN taz | Das Strafverfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ist
       gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das teilte die
       Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mit. Zu Guttenberg hatte zuvor 20.000
       Euro an die Kinderkrebshilfe überwiesen.
       
       Im Februar war bekannt geworden, dass zu Guttenberg in seiner Dissertation
       großflächig bei anderen Autoren und Quellen abgeschrieben hatte, ohne dies
       als Zitat zu kennzeichnen. Anfang März trat er deshalb als
       Verteidigungsminister zurück und legte sein Bundestagsmandat nieder.
       
       Seit März ermittelte auch die für Wirtschaftsdelikte zuständige
       Staatsanwaltschaft in Hof gegen zu Guttenberg. Ein Strafverfahren musste
       eingeleitet werden, weil eine betroffene Autorin (die Journalistin Sonja
       Volkmann-Schluck), einen Strafantrag stellte. Daneben stellten weitere 198
       nicht betroffene Bürger Strafanzeigen, auf die es aber nicht ankam.
       
       Die Prüfung der Staatsanwälte ergab, dass zu Guttenberg an zumindest 23
       Stellen in strafbarer Weise gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen hat. Er
       habe dabei "persönliche geistige Schöpfungen" von anderen Autoren ohne
       Kennzeichnung übernommen. Die ungekennzeichnete Übernahme von
       wissenschaftlichen Sachinformationen ist strafrechtlich nicht relevant.
       
       Die Staatsanwaltschaft wertete zu Gunsten des Politikers, dass der
       wirtschaftliche Schaden der plagiierten Autoren "nur marginal" war. Auch
       habe zu Guttenberg selbst keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner
       Doktorarbeit gezogen. Mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof verzichtete die
       Staatsanwaltschaft deshalb auf Erhebung der Anklage und stellte das
       Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Geldauflage ein.
       Zu Guttenberg war damit einverstanden.
       
       Die Einstellung gegen Geldauflage ist ein durchaus gängiges Verfahren.
       Voraussetzung ist lediglich, dass die Geldzahlung das öffentliche Interesse
       an der Strafverfolgung beseitigt und der Einstellung "die Schwere der
       Schuld nicht entgegensteht". Damit ist weder die Unschuld festgestellt noch
       eine "geringe Schuld" zu Guttenbergs.
       
       23 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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