# taz.de -- Facebook in Thailand: Gefahr durch "Gefällt mir"-Button
       
       > Für thailändische Facebook-User ist der "Gefällt mir"-Button gefährlich:
       > Wer ihn im Zusammenhang mit oppositionellen Inhalten klickt, kann in den
       > Knast wandern.
       
 (IMG) Bild: Wollen auch auf Facebook nicht kritisiert werden: Thailands König Bhumibol Adulyadej und Königin Sirikit.
       
       Im Königreich Thailand können NutzerInnen des sozialen Netzwerks Facebook
       verhaftet und wegen Majestätsbeleidigung angeklagt werden, wenn sie von der
       "Gefällt mir"- oder der "Teilen"-Funktion Gebrauch machen. In Zusammenhang
       mit monarchiekritischen Inhalten könne dies als Verstoß gegen das
       [1][Computerkriminalitätsgesetz] und das Verbot der Majestätsbeleidigung
       gewertet werden.
       
       Dies ließ der thailändische Minister für Informations- und
       Kommunikationstechnologie Anudith Nakornthap am Donnerstag wissen, wie die
       Zeitung [2][Bangkok Post] berichtete.
       
       Auch Kommentare, die lediglich in Reaktion auf die unerwünschten Inhalte
       geschrieben werden, können dem Minister zufolge gesetzeswidrig sein. Er
       riet denjenigen, die die besagten Funktionen in Zusammenhang mit
       vermeintlicher Majestätsbeleidigung genutzt haben, ihre Spuren auf Facebook
       zu löschen.
       
       Die Erklärung des Ministers erfolgte zwei Tage nach der umstrittenen
       Verhaftung Amphon Tangnoppakus. Am Mittwoch war der 61-Jährige zu zwanzig
       Jahren Haft verurteilt worden.
       
       Laut [3][Amnesty International] wird ihm vorgeworfen, im Mai 2010 vier
       Kurznachrichten (SMS) an das Sekretariat des damaligen Ministerpräsidenten
       Abhisit Vejjajiva verschickt zu haben. In den Nachrichten soll er die
       Königin von Thailand beleidigt haben. Tangnoppaku bestreite die Vorwürfe.
       Er wisse noch nicht einmal, wie man SMS verschicke.
       
       In der konstitutionellen Monarchie Thailand ist das Recht auf freie
       Meinungsäußerung stark eingeschränkt. Besonders umstritten ist [4][Artikel
       112 des Strafgesetzbuches], der jede Äußerung und Handlung untersagt, die
       "den König, die Königin, den Thronfolger oder den Regenten diffamiert,
       beleidigt oder bedroht". Was genau die Majestätsbeleidigung umfasst, wird
       in dem Gesetz nicht definiert.
       
       Den Angaben einer [5][von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützten Studie]
       zufolge beschneidet das Majestätsbeleidigungsverbot im Zusammenspiel mit
       dem 2007 erlassenen Computerkriminalitätsgesetz die Meinungs- und
       Informationsfreiheit im Internet besonders stark.
       
       25 Nov 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.prachatai.com/english/node/117
 (DIR) [2] http://www.bangkokpost.com/print/267771/
 (DIR) [3] http://www.amnesty.de/2011/11/24/thailand-20-jahre-haft-fuer-vier-sms?destination=startseite
 (DIR) [4] http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=criminal%20law%20thailand&source=web&cd=2&ved=0CCsQFjAB&url=http%3A%2F%2Fthailaws.com%2Flaw%2Ft_laws%2Ftlaw50001.pdf&ei=GZ3PToSbD5HCswagooWsDA&usg=AFQjCNFOtzSVCtKCuq6g0X7l92In8xo68g
 (DIR) [5] http://www.boell.de/democracy/promotion/promotion-of-democracy-control-and-censorship-of-online-media-in-thailand-10855.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jannis Hagmann
       
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