# taz.de -- Prozess Nazi-Proteste in Dresden: Bewährung für Steinewerfer
       
       > Während der Demo gegen den Nazi-Aufmarsch in Dresden im Februar warf
       > Maximilian W. Steine Richtung Polizei. Nun hat er eine Bewährungsstrafe
       > bekommen.
       
 (IMG) Bild: Nicht immer gut aufeinander zu sprechen: Polizei und Demonstranten in Dresden.
       
       DRESDEN taz | Im ersten Strafverfahren gegen einen Steinewerfer der
       Anti-Nazi-Proteste vom 19. Februar 2011 in Dresden ist der 19-jährige
       Angeklagte Maximilian W. zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf zwei
       Jahre Bewährung verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht
       folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verfügte außerdem die
       Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden. Die Verurteilung erfolgte wegen
       schweren Landfriedensbruchs, der Vorwurf der versuchten gefährlichen
       Körperverletzung wurde fallen gelassen.
       
       In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte ein, in der Dresdner
       Südvorstadt zwei bröckelige Putzsteine auf einen Geldautomaten und danach
       in Richtung einer weiter entfernt stehenden Polizistengruppe geworfen zu
       haben. Die Steine hatten er und sein Bruder sich bereits einige Zeit vorher
       in die Tasche gesteckt, was das Gericht als erschwerend wertete. W. räumte
       auch ein, einen Gitterzaun auf eine Straße gezogen zu haben. Sein Bruder,
       der am Tag der Naziproteste auch wegen Steinewerfens festgenommen worden
       war, hatte ihn bei der Polizei angeschwärzt.
       
       In der Verhandlung kamen die schwierige Kindheit und auch fünf Vorstrafen
       des Angeklagten zur Sprache. Positiv wertete das Gericht, dass sich W. vom
       Alkohol gelöst und seinen Hauptschulabschluss nachgeholt habe – man könne
       eine günstige Sozialprognose stellen. Als gefühlter, aber nirgendwo
       organisierter Linker nahm W. schon mehrfach friedlich an Protesten gegen
       Nazi-Aufmärsche teil. Deshalb fuhr er auch am 19.Februar aus der Stadt
       Döbeln mit Freundin und Bruder nach Dresden. „Wir wollten es uns nicht
       antun, dass solche Menschen frei durch Dresden laufen dürfen“, begründete
       er die Reise.
       
       W. betonte aber seine ursprüngliche Absicht, erneut friedlich zu
       demonstrieren. Orientierungslos habe man sich von einer größeren Gruppe
       Linksautonomer mitziehen lassen, die schließlich Gewaltbereitschaft gezeigt
       habe. In ihm persönlich seien Aggressionen gewachsen, als er beobachtete,
       wie ein Polizist eine Frau mit Kind umriss. Beweise für gezielte Würfe des
       Angeklagten gibt es jedoch nicht.
       
       In der Urteilsbegründung ließ Richter Markus Vogel Sympathie für das
       ursprüngliche Anliegen erkennen, gegen die Nazis zu demonstrieren. Die Art
       und Weise aber sei „völlig falsch“ gewesen. „So machen sie das
       Demonstrationsrecht kaputt“, redete Vogel dem Verurteilten ins Gewissen.
       Gewalt zum Dresden-Gedenken müsse aufhören. Maximilian W. nahm das Urteil
       noch im Gerichtssaal an.
       
       Während seiner Vernehmung hatte er ungewollt den Jenaer Jugendpfarrer
       Lothar König belastet, der mit seinem legendären Lautsprecherwagen
       ebenfalls am 19. Februar 2011 in der Dresdner Südvorstadt unterwegs war.
       Der Lautsprecher hätte „die ganze Zeit gegen die Polizei gehetzt“, dazu
       aufgefordert, sich nicht zurückdrängen zu lassen und sich schützend um den
       Wagen zu scharen. W.´s Bruder konnte den VW-Bus zunächst als Fluchtfahrzeug
       nutzen, bevor dieser durch eine Barrikade gebremst wurde und die Polizei
       zugreifen konnte.
       
       7 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Dresden
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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